BEM - wie verfahren bei Privaten Ursachen z.B. Unfall

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Klaus.Scheinert
Beiträge: 8
Registriert: Mittwoch 11. November 2020, 13:33

BEM - wie verfahren bei Privaten Ursachen z.B. Unfall

Beitrag von Klaus.Scheinert »

Guten Morgen,

ich habe mal die Frage, wie man ein BEM durchführt oder bzw. handhabt wenn die AU z.B. in einem Freizeitunfall liegt?
Nach meinem Verständnis geht es in einem BEM um die Auswirkungen bzw. Ursachen auf/durch die berufliche Tätigkeit - von daher bin ich etwas unsicher wie man dann verfährt?

Danke.

Gruß
Klaus
matthias.günther
Beiträge: 279
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

Re: BEM - wie verfahren bei Privaten Ursachen z.B. Unfall

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

auch bei Krankheitsursachen im privaten Bereich muss das BEM durchgeführt werden.
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: BEM - wie verfahren bei Privaten Ursachen z.B. Unfall

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

Ursachen und Auswirkungen müssen beim BEM sauber getrennt sein. Ein BEM ist auch dann anzubieten und ggfs. durchzuführen, wenn durch private Ursachen Auswirkungen auf die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erwarten bzw. bereits eingetreten sind. § 167 Abs. 2 SGB IX hat ganz bewußt keine Unterscheidung der Ursachen von AU, sondern beschäftigt sich nur mit den betrieblichen Auswirkungen.

Eine private Ursache spielt nur dann eine besondere Rolle im BEM bzw. bei AU allgemein, wenn es zB bei einem Unfall einen klar definierten Auslöser - zB Unfallverursacher - gibt, der für entsprechende Aufwendungen des AG haftbar gemacht werden kann. Das ist auch dem AG vom AN unaufgefordert mitzuteilen gem. § 6 Abs. 2 EFZG:
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__6.html
&Tschüß
Wolfgang
Klaus.Scheinert
Beiträge: 8
Registriert: Mittwoch 11. November 2020, 13:33

Re: BEM - wie verfahren bei Privaten Ursachen z.B. Unfall

Beitrag von Klaus.Scheinert »

Hallo,

Danke für die Rückantworten.

Gruß
Klaus
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