Guten Morgen,
ich habe mal die Frage, wie man ein BEM durchführt oder bzw. handhabt wenn die AU z.B. in einem Freizeitunfall liegt?
Nach meinem Verständnis geht es in einem BEM um die Auswirkungen bzw. Ursachen auf/durch die berufliche Tätigkeit - von daher bin ich etwas unsicher wie man dann verfährt?
Danke.
Gruß
Klaus
BEM - wie verfahren bei Privaten Ursachen z.B. Unfall
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Re: BEM - wie verfahren bei Privaten Ursachen z.B. Unfall
Hallo,
auch bei Krankheitsursachen im privaten Bereich muss das BEM durchgeführt werden.
auch bei Krankheitsursachen im privaten Bereich muss das BEM durchgeführt werden.
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Re: BEM - wie verfahren bei Privaten Ursachen z.B. Unfall
Hallo,
Ursachen und Auswirkungen müssen beim BEM sauber getrennt sein. Ein BEM ist auch dann anzubieten und ggfs. durchzuführen, wenn durch private Ursachen Auswirkungen auf die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erwarten bzw. bereits eingetreten sind. § 167 Abs. 2 SGB IX hat ganz bewußt keine Unterscheidung der Ursachen von AU, sondern beschäftigt sich nur mit den betrieblichen Auswirkungen.
Eine private Ursache spielt nur dann eine besondere Rolle im BEM bzw. bei AU allgemein, wenn es zB bei einem Unfall einen klar definierten Auslöser - zB Unfallverursacher - gibt, der für entsprechende Aufwendungen des AG haftbar gemacht werden kann. Das ist auch dem AG vom AN unaufgefordert mitzuteilen gem. § 6 Abs. 2 EFZG:
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__6.html
Ursachen und Auswirkungen müssen beim BEM sauber getrennt sein. Ein BEM ist auch dann anzubieten und ggfs. durchzuführen, wenn durch private Ursachen Auswirkungen auf die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erwarten bzw. bereits eingetreten sind. § 167 Abs. 2 SGB IX hat ganz bewußt keine Unterscheidung der Ursachen von AU, sondern beschäftigt sich nur mit den betrieblichen Auswirkungen.
Eine private Ursache spielt nur dann eine besondere Rolle im BEM bzw. bei AU allgemein, wenn es zB bei einem Unfall einen klar definierten Auslöser - zB Unfallverursacher - gibt, der für entsprechende Aufwendungen des AG haftbar gemacht werden kann. Das ist auch dem AG vom AN unaufgefordert mitzuteilen gem. § 6 Abs. 2 EFZG:
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__6.html
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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Re: BEM - wie verfahren bei Privaten Ursachen z.B. Unfall
Hallo,
Danke für die Rückantworten.
Gruß
Klaus
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Klaus