Hallo zusammen,
ich habe da eine Anfrage die mich als SBV-Frischling vor einem Rätsel bzw. Problem stellt.
Der Kollege hat einen Antrag auf Befreiung von Mehrarbeit beim AG gestellt.
Seine Arbeitszeit ist Mo-Do: 8,25h; Fr.7,0h.
Nun gibt es dass Problem das der Vorgesetzte sagt er dürfe nicht mehr wie 8h am Tag beschäftigen weil er, der AG/Vorgesetzte dann ärger bekommen würde.
Nach de Definition im Gesetzt würde ich das auch so sehen, oder liege ich da falsch?
Danke schon im voraus
Gruß
Klaus
Befreiung von Mehrarbeit - §207 SGB IX
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Re: Befreiung von Mehrarbeit - §207 SGB IX
Hallo,
das siehst Du richtig.
§ 207 SGB IX hebt ab auf den 8-Std.-Tag bzw. 48-Std.-Woche.
Wenn es um den Schutz vor Überstunden gehen sollte, wäre als Anspruchsgrundlage eher § 164 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit einem aussagekräftigen ärztlichen Attest ein gangbarer Weg.
das siehst Du richtig.
§ 207 SGB IX hebt ab auf den 8-Std.-Tag bzw. 48-Std.-Woche.
Wenn es um den Schutz vor Überstunden gehen sollte, wäre als Anspruchsgrundlage eher § 164 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit einem aussagekräftigen ärztlichen Attest ein gangbarer Weg.
&Tschüß
Wolfgang
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Re: Befreiung von Mehrarbeit - §207 SGB IX
Guten Morgen Wolfgang,
also hat der Kollege jetzt durch seine Mehrarbeitsbefreiung sich selbst das Problem geschaffen, dass er nur max. 8h/Tag arbeiten darf und von daher die erforderlichen Regel Arbeitszeiten von 8,25h nicht erreicht !?
Er kann ja freiwillig selbst entscheiden, ob er die Mehrarbeit leistet.
Aber ist es dann wirklich korrekt wenn der AG auf die max. 8h besteht ?
Danke.
Gruß
Klaus
also hat der Kollege jetzt durch seine Mehrarbeitsbefreiung sich selbst das Problem geschaffen, dass er nur max. 8h/Tag arbeiten darf und von daher die erforderlichen Regel Arbeitszeiten von 8,25h nicht erreicht !?
Er kann ja freiwillig selbst entscheiden, ob er die Mehrarbeit leistet.
Aber ist es dann wirklich korrekt wenn der AG auf die max. 8h besteht ?
Danke.
Gruß
Klaus
Re: Befreiung von Mehrarbeit - §207 SGB IX
Hallo,
im ersten Beitrag steht, dass der Kollege die Befreiung von Mehrarbeit selbst beantragt hat, deshalb ist die Reaktion des Arbeitgebers völlig in Ordnung.
Damit aus dem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis kein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis wird, kann der Arbeitgeber eine Aufstockung der Arbeitszeit am Freitag von aktuell 7 h auf 8 h anbieten und/oder wenn möglich auch den Samstag (=Werktag!) anbieten. Ansonsten müsste das Arbeitsverhältnis auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit angepasst werden.
im ersten Beitrag steht, dass der Kollege die Befreiung von Mehrarbeit selbst beantragt hat, deshalb ist die Reaktion des Arbeitgebers völlig in Ordnung.
Damit aus dem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis kein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis wird, kann der Arbeitgeber eine Aufstockung der Arbeitszeit am Freitag von aktuell 7 h auf 8 h anbieten und/oder wenn möglich auch den Samstag (=Werktag!) anbieten. Ansonsten müsste das Arbeitsverhältnis auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit angepasst werden.
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Re: Befreiung von Mehrarbeit - §207 SGB IX
Hallo,
natürlich darf das Begehren des AN nicht dazu führen, daß der AG quasi durch die Hintertür die Wochenarbeitszeit kürzt. Vielmehr müßte der AG wie schon von Herrn Römer beschrieben versuchen, eine Umorganisation auf 5 x 8 Std. vorzunehmen.
natürlich darf das Begehren des AN nicht dazu führen, daß der AG quasi durch die Hintertür die Wochenarbeitszeit kürzt. Vielmehr müßte der AG wie schon von Herrn Römer beschrieben versuchen, eine Umorganisation auf 5 x 8 Std. vorzunehmen.
&Tschüß
Wolfgang
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Re: Befreiung von Mehrarbeit - §207 SGB IX
Hallo,
Danke für eure Rückantworten.
Gruß
Klaus
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Gruß
Klaus