Hallo mich würde mal interessieren ob man einen Anspruch auf Homeoffice hat? Ich muss jeden Morgen mit dem vollen Bus zur Arbeit fahren, dabei habe ich ein sehr unwohles Gefühl in Zeiten von Corona. Zu meiner Behinderung (50% nach Krebs) habe ich noch Asthma.
Außerdem muss ich mir das Bürozimmer mit noch einer Angestellten teilen, zu der ich kein Abstand halten kann.
Gibt es da eine Sonderregelung, dass mir mein Chef Homeoffice gewähren muss? Oder ist das mein Problem wie ich zur Arbeit komme und wie ich Abstand im Bürozimmer halte ? einige Angestellte haben Homeoffice, aber mein Chef meint, es würde sich rein finanziell für ihn nicht lohnen da ich nur eine Halbtagskraft wäre.
Anspruch auf Homeoffice
Re: Anspruch auf Homeoffice
Im Folgenden beantwortet ich nur Ihre erste Frage:
"mich würde mal interessieren ob man einen Anspruch auf Homeoffice hat?"
Es gibt derzeit, in Deutchland, k e i n e n Anspruch auf das Arbeiten im Homeoffice (HO).
Und: das Arbeiten im HO kann auch nicht einseitig, vom Arbeitgeber (AG), angeordnet werden.
Also: kann man das Arbeiten im HO ablehnen, ohne Angst vor Kündigung zu haben.
Ein Bundesminister hat vor einigen Monaten, erstmals, die Idee geäußert, dass man darüber nachdenken könne, dass das Arbeiten im HO (für eine begrenze Anzahl von Tagen pro Jahr) zu einem Rechtsanspruch für AN, also einer Pflicht für AG, gemacht werden soll. Diese Überlegungen sind - derzeitiger Stand - noch nicht in ein Gesetz umgesetzt.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsauskunft dar.
Es wird keine Gewähr für die Korrektheit der Aussagen übernommen.
"mich würde mal interessieren ob man einen Anspruch auf Homeoffice hat?"
Es gibt derzeit, in Deutchland, k e i n e n Anspruch auf das Arbeiten im Homeoffice (HO).
Und: das Arbeiten im HO kann auch nicht einseitig, vom Arbeitgeber (AG), angeordnet werden.
Also: kann man das Arbeiten im HO ablehnen, ohne Angst vor Kündigung zu haben.
Ein Bundesminister hat vor einigen Monaten, erstmals, die Idee geäußert, dass man darüber nachdenken könne, dass das Arbeiten im HO (für eine begrenze Anzahl von Tagen pro Jahr) zu einem Rechtsanspruch für AN, also einer Pflicht für AG, gemacht werden soll. Diese Überlegungen sind - derzeitiger Stand - noch nicht in ein Gesetz umgesetzt.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsauskunft dar.
Es wird keine Gewähr für die Korrektheit der Aussagen übernommen.