Androhung Kündigung/Aufhebung Arbeitsverhältnis trotz Gleichstellung wg. attestierter Einschränkung bzgl. Arbeitszeit

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Avalon

Androhung Kündigung/Aufhebung Arbeitsverhältnis trotz Gleichstellung wg. attestierter Einschränkung bzgl. Arbeitszeit

Beitrag von Avalon »

Hallo,
ich bin seit 20 Jahren in einem Großkonzern beschäftigt, davon zu Anfang 1 Jahr im Callcenter Bereich, danach im Back Office Bereich, zuletzt einige Jahre ganz ohne direkten Kundenkontakt.
Seit 2017 habe ich nach etwa 15 Jahren chronischer Erkrankung nun dauerhaft einen Behinderungsgrad von 30 Grad festgestellt bekommen sowie eine Gleichstellung. Dazu habe ich ein ärztliches Attest, dass mir eine Änderung meiner bisherigen, langjährigen Arbeitszeiten (10 Jahre) - das beinhaltet Gleitzeit, eine Aufteilung der 34 Wochenstunden auf Montag und Dienstag mit jeweils 8 Stunden, Mittwoch bis Freitag jeweils 6 Stunden, keinen Schicht- und Wochenenddienst – sowie eine Callcenter Tätigkeit auf Dauer nicht mehr zu zumuten ist.
Aufgrund von Umstrukturierungen wegen einer Umfirmierung wurde dann vor 2 Jahren angekündigt, dass der Hauptteil meines Aufgabenbereiches an einen anderen Standort übergeben und der verbliebene Rest irgendwann auslaufen wird. Ich habe mich dann mit Unterstützung unserer SBV bemüht in Eigeninitiative intern eine adäquate Stelle zu finden, was bisher jedoch an meinen Einschränkungen oder weil die passenden Stellen bereits besetzt sind, scheiterte. Da mein Aufgabenbereich nun so gut wie ausgelaufen ist, fand ein Gespräch zur Lösungsfindung mit meiner Vorgesetzten, der Bereichsmanagerin und der SBV statt. Allerdings wurde in dem Gespräch dem entgegen massiv darauf hin gearbeitet, dass ich das Unternehmen freiwillig verlasse und unter Druck gesetzt, dass ich für eine Weiterbeschäftigung dann schon trotz Attest schauen sollte, zumindest wieder Schicht- und Wochenendarbeit aufzunehmen, da das gegenüber anderen Kollegen ungerecht wäre und nur Unfrieden stiften würde. Etwas anderes würde man mir dann auch zu einer Weiterbeschäftigung angeblich nicht anbieten können, obwohl die Tätigkeit an sich für mich mit meinen Einschränkungen geeignet wäre. Auf die Einwände und weiteren Vorschläge der SBV wurde entweder nicht eingegangen oder rigoros abgelehnt. Ebenso wurden mir meine Fehlzeiten (50 Tage) regelrecht vorgeworfen, subtil, dass ich damit vollkommen unbrauchbar sei. Ich habe mich jetzt aus Angst so weit unter Druck setzen lassen, dass ich mich einverstanden erklärt habe, mit meinem Arzt nochmals abzuklären, ob Schicht und Wochenendarbeit nicht doch wieder möglich wäre. Abgesehen davon bezweifle ich, dass mein Arzt das ausgestellte Attest revidieren wird.
Ich weiß nun nicht, wie ich mich weiter verhalten soll. Das Unternehmen zu verlassen, kommt für mich allein schon aus existenziellen Gründen, vor allem in der derzeitigen Situation mit Corona, absolut nicht in Frage. Inwieweit greift der Kündigungsschutz hier in der Praxis tatsächlich? Besteht hier trotzdem das Risiko meinen Arbeitsplatz zu verlieren, wenn ich nicht auf die vorgenannten Bedingungen eingehen kann? Vom Betriebsrat habe ich nicht das Gefühl, sonderlich viel Unterstützung zu bekommen, da dieser eher einen arbeitgeberfreundlichen Eindruck hinterlässt, daher wäre ich für eine Einschätzung dankbar.
albarracin_01
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Re: Androhung Kündigung/Aufhebung Arbeitsverhältnis trotz Gleichstellung wg. attestierter Einschränkung bzgl. Arbeitszei

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

hier hätte der Arbeitgeber schon längst seiner gesetzlichen Pflicht gem. § 167 Abs. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __167.html
nachkommen müssen und ein Präventionsverfahren unter Beteiligung des Integrationsamtes beginnen müssen.
Es stellt sich die Frage, warum die SBV noch nicht auf diese Idee gekommen ist. Sie können sich auch bei derartigen Schwierigkeiten selbst an das Integrationsamt wenden, wenn dies weder AG noch SBV tun.
&Tschüß
Wolfgang
Avalon

Re: Androhung Kündigung/Aufhebung Arbeitsverhältnis trotz Gleichstellung wg. attestierter Einschränkung bzgl. Arbeitszei

Beitrag von Avalon »

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Von diesem Sachverhalt höre ich zum ersten Mal. Ich wurde von der SBV/dem Betriebsrat hierüber in keiner Weise aufgeklärt, lediglich mehr oder weniger dazu angewiesen, mir selbst intern etwas geeignetes zu suchen und über die genauen Zuständigkeiten des Integrationsamtes und des Integrationsfachdienstes erfuhr ich erst kürzlich nach diesem katastrophalen Personalgespräch. An den IFD habe ich mich zwar bereits gewandt, jedoch wurde hier betont, dass es sich nicht um Rechtsberatung handelt. Wenn ich es richtig verstehe, bedeutet das also, dass ein solches Präventionsverfahren spätestens hätte eingeleitet werden müssen, als ein erster konkreter Termin für das Auslaufen meines Tätigkeitsbereiches feststand, dem AG die Einschränkung bzw. die Gleichstellung bekannt war und die SBV diesbezüglich mit einbezogen wurde, somit bereits Mitte 2019?
Zuletzt geändert von Avalon am Dienstag 29. September 2020, 17:40, insgesamt 1-mal geändert.
albarracin_01
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Re: Androhung Kündigung/Aufhebung Arbeitsverhältnis trotz Gleichstellung wg. attestierter Einschränkung bzgl. Arbeitszei

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,
Migrationsamtes
es heißt Integrationsamt.
dass es sich nicht um Rechtsberatung handelt.
Das ist richtig. Dafür gibt es bezüglich des Arbeitsrechts Gewerkschaften oder private Rechtsschutzversicherungen. Der Integrationsfachdienst hat andere Aufgaben, nachzulesen in § 193 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __193.html
bedeutet das also, dass ein solches Präventionsverfahren spätestens hätte eingeleitet werden müssen, als ein erster konkreter Termin für das Auslaufen meines Tätigkeitsbereiches feststand, dem AG die Einschränkung bzw. die Gleichstellung bekannt war
Das ist so prinzipiell richtig, denn der Gesetzgeber hat in dieser Vorschrift mit Absicht den Begriff "Schwierigkeiten" gewählt, um die Eingriffsschwelle so niedrig wie möglich zu halten. Kommt der AG dieser Verpflichtung zum Einleiten eines solchen Präventionsverfahrens nicht oder verspätet nach, geht das in der Darlegungs- und Beweislast bei einem evtl. Kündigungsschutzverfahren zu seinen Lasten.

Und Ihre betriebliche SBV scheint ihre eigenen Rechte und Handlungsoptionen nicht wirklich zu kennen.
&Tschüß
Wolfgang
Avalon

Re: Androhung Kündigung/Aufhebung Arbeitsverhältnis trotz Gleichstellung wg. attestierter Einschränkung bzgl. Arbeitszei

Beitrag von Avalon »

Hallo,

danke, ja, habe es korrigiert. Das war ein Versehen, ich bin mit der Fülle der Informationen und der Situation so langsam etwas überfordert.

Das ist mir schon bewusst, dass es sich beim IFD nicht um eine Rechtsberatung handelt, hatte dort bereits eine Erstberatung, allerdings fehlen mir in meinem Fall ja schon grundsätzliche Informationen über die gesetzlichen Regelungen und Grundlagen, weshalb ich auch hier um erste Hilfe zu meinem Fall gebeten habe. Denn wie Sie wohl richtig erkannt haben, kennt offenbar weder die SBV noch der BR ihre eigenen Rechte und Handlungsoptionen oder haben vielleicht auch nur wenig Interesse an ihrer Aufgabe, weshalb ich mich von der Stelle bisher eben nicht sonderlich gut begleitet gefühlt habe. Die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes werde ich noch in Erwägung ziehen, falls es unbedingt notwendig wird.
Ich bedanke mich auf jeden Fall für Ihre schnelle Hilfe und wünsche noch einen schönen Abend.
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