Hallo, alle miteinander,
Bitte entschuldigen Sie, wenn das Thema etwas irreführend ist. Ich weiß nicht genau, wie ich es sonst nennen soll. Ich habe eine Frage zu den Nominierungen. Kann ein Antragsteller frei entscheiden, ob er nur als "Vertrauter" oder als "Stellvertreter" auftreten möchte?
Wir haben 1 Bewerber, der nur als Vertrauensperson, nicht aber als Stellvertreter auftreten möchte. Ein anderer Bewerber möchte sich nur um die stellvertretende Position bewerben. Ist das möglich?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Wahlvorschlag änderbar / förderfähig?
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Wahlvorschlag änderbar / förderfähig?
Guten Tag,
da es sich bei der Wahl von Vertrauensperson und Stellvertretungen um zwei völlig getrennte Wahlgänge handelt, ist es selbstverständlich genauso möglich, nur für eine Position zu kandidieren als auch für beide Positionen.
da es sich bei der Wahl von Vertrauensperson und Stellvertretungen um zwei völlig getrennte Wahlgänge handelt, ist es selbstverständlich genauso möglich, nur für eine Position zu kandidieren als auch für beide Positionen.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang