Heranziehung 2. Stellvertreter??

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MatiasMyles
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Registriert: Donnerstag 17. September 2020, 14:53

Heranziehung 2. Stellvertreter??

Beitrag von MatiasMyles »

was gilt, wenn in einem Betrieb (ca. 180 sbM) die erste Stellvertretung für einen längeren Zeitraum ausfällt etwa wegen Elternzeit ohne Bezüge für 1 Jahr? Dürfte dann in einem solchen Fall für dieses Jahr der zweite Stellvertreter entsprechend § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX herangezogen werden? Danke!
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

Re: Heranziehung 2. Stellvertreter??

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo MatisMyles,
die ständige Heranziehung bleibt beim ersten Stellvertreter. Da dieser dauerhaft verhindert ist und sein Ehrenamt deshalb nicht ausüben kann, ist lediglich der Vertretungsfall durch den 2. Stellvertreter gegeben.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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