Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit

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pille
Beiträge: 98
Registriert: Donnerstag 28. Juni 2018, 10:41

Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit

Beitrag von pille »

Hallo,

eine Frage wegen § 179 Absatz 6.

Wenn ein Mitarbeiter eine Beratung außerhalb der Arbeitszeit z.b. in seiner Wohnung von der SBV erhält,
ist die SBV dann in diesem Fall unfallversichert ?

Auch wenn eine Beratung innerhalb der Arbeitszeit der SBV und auf dem Betriebsgelände hätte stattfinden können,
diese also betriebsbedingt möglich gewesen wäre.
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

Re: Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo pille,
die Frage die sich dabei stellt ist warum die Beratung nicht im Betrieb stattgefunden hat.
§ 179 Abs. 6 SGB IX lässt ausschließlich betriebsbedingte oder dienstliche Gründe dafür zu. Wenn diese nicht vorliegen, dann gibt es keine Veranlassung für Beratung außerhalb der Arbeitszeit und abseits vom Betriebsgelände.

Wenn die betriebsbedingten oder dienstlichen nachweislich Gründe vorliegen, dann besteht selbstverständlich der gleiche Versicherungsschutz wie im Betrieb.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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