Servus liebe Gemeinde,
eine schwerbehinderte Kollegin ist an mich herangetreten, um Sie bei Ihren Antrag auf Altersteilzeit zu unterstützen. Jedoch ist in meiner Behörde bereits eine Quote von 2,5 % von Beschäftigten in AT und der Arbeitgeber sieht daher keine Möglichkeit, diesem Antrag stattzugeben, da die max. Anzahl der Beschäftigten erreicht ist.
Die Kollegin hat leider auch versäumt, einen zeitgerechten Antrag zu stellen, da sie keine Kenntnisse zur AT hatte. Der gewünschte Beginn der AT liegt schon in der Vergangenheit zum 01.05.2020.
Jetzt meine Frage:
Gibt es für schwerbehinderte langjährige Mitarbeiter auch Ausnahmeregelungen von der festgelegten Quote oder gibt es sogar eine eigene Schiene, wo schwb. Mitarbeiter die AT in Anspruch nehmen können. Aus der Inklusionsrichtlinie Bayerns finde ich hierzu leider nichts konkretes, außer die besondere Fürsorgeverpflichtung des AG gegenüber dem schwerbehinderten Mitarbeiter.
Ich möchte noch erwähnen, dass die Kollegin aus behinderungsbedingten Gründen nur noch bedingt Ihre Arbeit erledigen kann und hier eigentlich die AT hier auch eine gute Lösung für den Arbeitgeber wäre.
Über Hilfestellungen oder Antworten freue ich mich.
Gruß
Hobsing
Anspruch auf Altersteilzeit
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Anspruch auf Altersteilzeit
Hallo,
auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn die ATZ beantragt werden? TVöD, TV-L oder irgendetwas Anderes?
auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn die ATZ beantragt werden? TVöD, TV-L oder irgendetwas Anderes?
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Anspruch auf Altersteilzeit
Hallo Wolfgang,
sie ist im TVöD beschäftigt.
Gruß
Hobsing
sie ist im TVöD beschäftigt.
Gruß
Hobsing
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- Beiträge: 572
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Re: Anspruch auf Altersteilzeit
Hallo,
der TVFlexAZ
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/ ... 84TV_6.pdf
für den öD kennt keine speziellen Regelungen für Schwerbehinderte - insbesondere nicht bei der Quotenregelung des § 4 Abs.2
Die ANin kann erst wieder für das folgende Jahr einen Antrag stellen - und diesen auch nicht rückwirkend -, sofern die Neuberechnung der Quote durch ausscheidende AN wieder einen Wert < 2,5% ergibt.
der TVFlexAZ
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/ ... 84TV_6.pdf
für den öD kennt keine speziellen Regelungen für Schwerbehinderte - insbesondere nicht bei der Quotenregelung des § 4 Abs.2
Die ANin kann erst wieder für das folgende Jahr einen Antrag stellen - und diesen auch nicht rückwirkend -, sofern die Neuberechnung der Quote durch ausscheidende AN wieder einen Wert < 2,5% ergibt.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Anspruch auf Altersteilzeit
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für die rasche Rückmeldung.
Schönen Gruß
Hobsing
vielen Dank für die rasche Rückmeldung.
Schönen Gruß
Hobsing