Hallo,
in Kürze steht wieder die Wahl der SBV an. Was kann man tun zu Corona Zeiten ? viele ältere Mitarbeiter, räumliche Mittel stehen f. so viele (wegen Abstand ) nicht zur Verfügung.
Was kann man machen ? anderes Wahlverfahren z.B. Briefwahl oder Terminverschjiebung auf Januar/ Februar etc.
oder was noch ?
LG
SBV Wahl zu Corona
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Re: SBV Wahl zu Corona
Guten Tag,
wieso steht "in Kürze" wieder eine SBV-Wahl an? Der nächste reguläre Wahltermin wäre im Herbst 2022.
Welches Wahlverfahren kommt gesetzlich zur Anwendung?
wieso steht "in Kürze" wieder eine SBV-Wahl an? Der nächste reguläre Wahltermin wäre im Herbst 2022.
Welches Wahlverfahren kommt gesetzlich zur Anwendung?
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: SBV Wahl zu Corona
Unerheblich wann gewählt wird und mit oder ohne Corona, Briefwahl ist einzig beim Förmlichen Wahlverfahren zulässig.
Grüße
Christian Vedder
Grüße
Christian Vedder
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Re: SBV Wahl zu Corona
Hallo,
sowas hatte ich fast vermutet.
Wenn die Erstwahl 2016 war, dann hätte gem. § 177 Abs. 5 SGB IX bis 30.11.2018 neu gewählt werden müssen. Da nicht rechtzeitig neu gewählt wurde, ist das Amt der SBV spätestens am 01.12.2018 untergegangen. Wer immer sich im Moment SBV nennt, hat keinerlei Befugnisse und keinerlei Rechte dazu - auch nicht, eine Wahl einzuleiten.
Eine Wahleinleitung kann nur noch durch die Betroffenen selbst, den BR oder das Integrationsamt erfolgen.
Dabei gelten - wie schon geschrieben - die gesetzlichen Wahlgrundsätze und -vorschriften uneingeschränkt auch in Pandemiezeiten.
Und das hier
Wenn intern kein geeigneter Raum für eine Wahlversammlung zur Verfügung steht, muß halt auf Kosten des AG ein ausreichend großer Raum angemietet werden.
sowas hatte ich fast vermutet.
Wenn die Erstwahl 2016 war, dann hätte gem. § 177 Abs. 5 SGB IX bis 30.11.2018 neu gewählt werden müssen. Da nicht rechtzeitig neu gewählt wurde, ist das Amt der SBV spätestens am 01.12.2018 untergegangen. Wer immer sich im Moment SBV nennt, hat keinerlei Befugnisse und keinerlei Rechte dazu - auch nicht, eine Wahl einzuleiten.
Eine Wahleinleitung kann nur noch durch die Betroffenen selbst, den BR oder das Integrationsamt erfolgen.
Dabei gelten - wie schon geschrieben - die gesetzlichen Wahlgrundsätze und -vorschriften uneingeschränkt auch in Pandemiezeiten.
Und das hier
ist kein Argument, von den Wahlvorschriften abzuweichen.räumliche Mittel stehen f. so viele (wegen Abstand ) nicht zur Verfügung.
Wenn intern kein geeigneter Raum für eine Wahlversammlung zur Verfügung steht, muß halt auf Kosten des AG ein ausreichend großer Raum angemietet werden.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: SBV Wahl zu Corona
... und damit das mit der Amtszeit dann nicht wieder falsch läuft:
Die Amtszeit der jetzt (2020) gewählten SBV beginnt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet nicht nach vier Jahren sondern zum 30.11.2022.
Nächstmalig gewählt werden muss dann zwischen dem 01.10.2022 und 30.11.2022. Die Amtszeit dieser dann gewählten SBV geht vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2026
Die Amtszeit der jetzt (2020) gewählten SBV beginnt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet nicht nach vier Jahren sondern zum 30.11.2022.
Nächstmalig gewählt werden muss dann zwischen dem 01.10.2022 und 30.11.2022. Die Amtszeit dieser dann gewählten SBV geht vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2026
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Re: SBV Wahl zu Corona
"Die Amtszeit der jetzt (2020) gewählten SBV beginnt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet nicht nach vier Jahren sondern zum 30.11.2022."
Hallo zusammen,
das Thema Ende der Amtszeit bei Zwischenwahlen wurde ja schon des Öfteren diskutiert. Richtig ist, dass z.B. bei einer SBV-Zwischenwahl 2020 diese Amtszeit grundsätzlich mit Ablauf des 30.11.2022 endet.
https://www.bih.de/integrationsaemter/f ... 4479#p4479
Beste Grüße
Heidi Stuffer
Hallo zusammen,
das Thema Ende der Amtszeit bei Zwischenwahlen wurde ja schon des Öfteren diskutiert. Richtig ist, dass z.B. bei einer SBV-Zwischenwahl 2020 diese Amtszeit grundsätzlich mit Ablauf des 30.11.2022 endet.
https://www.bih.de/integrationsaemter/f ... 4479#p4479
Beste Grüße
Heidi Stuffer