Hallo zusammen,
meine Frage: gibt es Leistungen des Integrationsamtes an einen AN oder AG im Rahmen eines BEM Verfahrens, die nicht im Kontext eines vorliegenden GdB gewährt werden?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Claudia Hansen
IFD Leistungen auch ohne GdB möglich?
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
Re: IFD Leistungen auch ohne GdB möglich?
Hallo,
in der Überschrift erwähnen Sie den IFD (Integrationsfachdienst), im Text das Integrationsamt. Das sind verschiedene Institutionen. Der IFD wird nicht nur im Auftrag des Integrationsamtes tätig, sondern im Einzelfall auch für die Reha-Träger (z. B. gesetzliche Rentenversicherung), das kann bei Klienten ohne Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung der Fall sein.
Das Integrationsamt kann sich im Rahmen eines BEM mit Leistungen für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer beteiligen, je nach Einzelfall.
https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html
in der Überschrift erwähnen Sie den IFD (Integrationsfachdienst), im Text das Integrationsamt. Das sind verschiedene Institutionen. Der IFD wird nicht nur im Auftrag des Integrationsamtes tätig, sondern im Einzelfall auch für die Reha-Träger (z. B. gesetzliche Rentenversicherung), das kann bei Klienten ohne Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung der Fall sein.
Das Integrationsamt kann sich im Rahmen eines BEM mit Leistungen für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer beteiligen, je nach Einzelfall.
https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html