Mehrarbeit

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volker.guth

Mehrarbeit

Beitrag von volker.guth »

hallo, ich habe 50% schwerbehinderung und einen
schwerbehindertenarbeitsplatz.doch in den letzten ca. 2 jahren
wurde das aufgabengebiet soweit erweitert, das es sich nicht mehr um ein
schwerbehindertenplatz handelt.gibt es eine regelung, das das aufgabengebiet
limitiert auf die aufgaben die bei übernahme des arbeitsplatzes anstanden?
mfg volker guth
michael.rentsch

Mehrarbeit

Beitrag von michael.rentsch »

Sehr geehrter Herr Guth,

ich kann Ihr Anliegen sehr gut verstehen, es gibt aber nicht ?den Schwerbehindertenarbeitsplatz?.
Sie haben einem GdB 50. Damit haben Sie u.a. Ansprüche, die sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) für behinderte Menschen ergeben.
Behinderte Menschen haben gegenüber dem Arbeitgeber nach § 81 (4) SGB IX Ansprüche, insbesondere hinsichtlich einer behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung.
Im § 124 SGB IX sagt der Gesetzgeber folgendes zur Mehrarbeit:
?Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.?
Ein verändertes Aufgabengebiet ist nicht immer automatisch Mehrarbeit. Ich empfehle Ihnen, dass Sie Ihr verändertes Aufgabengebiet mit ihrer Mitarbeitervertretung, wenn vorhanden insbesondere mit der Schwerbehindertenvertretung besprechen und nach einer Lösung suchen.
Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg.
Ulrich.Römer

AW: Mehrarbeit

Beitrag von Ulrich.Römer »

Weitere Infos zur Mehrarbeit gibt es auch im ABC-Fachlexikon
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