kündigung corona 450€ job

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susanneberg

kündigung corona 450€ job

Beitrag von susanneberg »

moin, kennt sich jemand mit minijobs aus? ich war bis 01.11.bis 18.3. auf 400€ im hotel beschäftigt. bekam für märz 2 urlaubstage ausbezahlt, 2 tage habe ich gearbeitet und dann kam corona. ich wurde bis auf weiteres nicht beschäftigt. seit 18.5. geht es dort wieder weiter. ich hatte noch nicht wieder gearbeitet. nurn teilte man mir mit das ich mir was neues suchen soll. ich bat um eine ordentliche kündigung und die auszahlung der urlaubstage. angeblich habe ich durch die 2 tage urlaub auszahlung die ich im märz wegen des lokdowns bekam damit sei alles erledigt.... iss das so? und mir steht ja auch mehr urlaub zu wegen schwerbehinderung... ich hab alle 2 wochen für 2 tage gearbeitet.

ich bin in eu rente und habe gdb 100%

ich habe heute mit der minijobzentrale und dem bund für arbeit und soziales telefoniert. beiden sagten mir das mir bis zur kündigung das volle geld zusteht plus urlaub. nennt sich dann annahme verzug § 615 bgb und die müssen die vergütung auch im corona fall zahlen

was müsste ich denn noch beachten? und weiß jemand wieviel urlaub mir insgesamt zusteht seit november 2019?
dankeeee
Spoler
Beiträge: 40
Registriert: Montag 8. April 2019, 12:00

Re: kündigung corona 450€ job

Beitrag von Spoler »

Hallo und guten Morgen,

nach den Worten des Gesetzes sind Sie dort immer noch beschäftigt, falls bisher vom Arbeitgeber keine
schriftliche Kündigung ausgesprochen wurde (§ 623 BGB).

Bei einer Arbeitszeit von einem Tag pro Woche würden Ihnen im vollen Kalenderjahr mindestens vier
bezahlte Urlaubstage zustehen (§ 3 Bundesurlaubsgesetz: dort jährlicher Urlaubsanspruch 24 Urlaubstage
in der 6-Tage-Woche. Bei einer 1-Tage-Woche daher: 24 : 6 = 4 Urlaubstage).
Falls Sie in der 2. Jahreshälfte aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden sollten, so steht Ihnen dann auch der
volle Urlaubsanspruch zu.

Evtl. sollten Sie mal nachsehen - falls Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben - ob dort etwas zum
Urlaub steht. Evtl. gibt es auch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, der etwas zum Urlaub hergibt.

Am besten wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und lassen das ganze über Prozesskosten-
hilfe laufen, Vater Staat zahlt dann unter bestimmten Voraussetzungen (Bedürftigkeit + Erfolgsaussicht) den Anwalt
oder auch die Anwältin. Oder Sie wenden sich an das für Sie zuständige Amtsgericht + beantragen dort einen
Beratungshilfeschein für eine kostenlose Beratung bei einem Anwalt.

Sollen Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sein oder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so können Sie sich auch an die Gewerkschaft wenden oder ggfls. auch mal mit der RS-Versicherung sprechen.
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: kündigung corona 450€ job

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

noch als Ergänzung zur vorherigen Antwort:

450€-Jobber sind Arbeitnehmer mit allen Rechten (und Pflichten) eines sonstigen AN.

Dazu gehört neben der Pflicht zur schon erwähnten Schriftlichkeit einer Kündigung u.a. folgende Vorschriften, die im geschilderten Fall eine Rolle spielen könnten:

Entgeltfortzahlung gem. §§ 2 und 3 EFZG:
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

"Annahmeverzug" und Tragen des "Betriebsrisikos" durch den AG gem. § 615 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

sowie, nachdem das Arbeitsverhältnis jetzt schon mehr als 6 Monate besteht, die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung gem. § 168 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __168.html

Mehr als genug Stoff für eine/n Fachanwalt/-anwältin für Arbeitsrecht, dem AG die Grenzen seiner Willkür aufzuzeigen.
&Tschüß
Wolfgang
Heidi Stuffer
Beiträge: 123
Registriert: Dienstag 5. September 2017, 12:26

Re: kündigung corona 450€ job

Beitrag von Heidi Stuffer »

Ratgebervideo für 450-Euro-Jobber (Minijob) von einem Fachanwalt gibts hier. Und zu Formalien bei Kündigung siehe hier.

Beste Grüße
Heidi Stuffer
Heidi Stuffer
Beiträge: 123
Registriert: Dienstag 5. September 2017, 12:26

Re: kündigung corona 450 € job

Beitrag von Heidi Stuffer »

und weiß jemand wieviel urlaub mir insgesamt zusteht seit november 2019?
Hallo Susanne,

was den anteiligen Urlaub für 2019 betrifft, so ist dieser womöglich noch nicht verfallen, falls z.B der Hotelier Sie darüber nicht ordnungsgemäß belehrt haben sollte. Da sollte versierter Fachanwalt Rat geben können. Es gilt nach dem EuGH, Grundsatzu­rtei­le vom 06.11.2018, C-684/16 und C-619/16, der Rechtsgrundsatz: Resturlaub darf nicht mehr automatisch verfallen (BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15). Der Grundsatz sollte zumindest für den gesetzlichen Mindesturlaub gelten. Zu den Rundungen z.B. bei Minijobbern siehe auch Beiträge hier und hier.

Ist im Arbeitsvertrag was erwähnt zum Jahresurlaub und ggf. was genau? Gesetzlicher Mindesturlaub gemäß § 3 BUrlG oder vertraglicher Urlaub darüber hinaus?

Beste Grüße
Heidi Stuffer
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