Eine SBV scheidet auf. Davor will er sein Amt niederliegen und zu seinem Stellv. übergeben. D.h. der Stellv. übernimmt das Amt als SBV. Es gibt noch ein Stellv. Dieser ist seit ein Jahr krank. Keiner weiß ob er zurück kommt.
Fragen:
Kann eine Neuwahl eines Stellv stattfinden? (obwohl der krankgeschrieben Stellv. vorhanden ist)?
Muss die SBV erst sein Amt niederliegen, und somit der Stellv. nachrücken, und dann erst die Neuwahl einleiten? (diese Wahl würde dann vom nachrückender SBV durchgeführt werden)
Nachwahl - Stellvertreter
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Re: Nachwahl - Stellvertreter
Hallo,
Nein, weilKann eine Neuwahl eines Stellv stattfinden?
Solange es noch einen Stellv. gibt, ist eine Nachwahl unzulässig.der krankgeschrieben Stellv. vorhanden ist
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang