Hallo Zusammen,
Während der Überprüfung der Anzurechnenden Arbeitnehmer im Schwerbehinderten Programm Datev, wird angezeigt, dass sich die Praktikanten mit PGS 190 und BGS 0000 nicht anzurechnen sind.
Ist das richtig? Diese Praktikanten arbeiten Vollzeit, warum sind diese nicht anrechenbar? Und warum sind sie in der PGS 190 nur unfallversichert? Bei manchen steht im Vertrag Pflichtpraktikum und bei manchen nur Praktikum.
Ich freue mich über Rückmeldumg.
Da ich zum ersten Mal die SB Meldungen erstelle, ist es für mich etwas schwierig die Hintergründe zu verstehen.
Viele Grüße
Aylin
Praktikanten 190 anzurechnen in SB Datev
Re: Praktikanten 190 anzurechnen in SB Datev
Hallo Aylin,
nachdem sich zu dieser Frage bisher niemand geäußert hat, versuche ich es mal.
Zur Erläuterung: PGS 190 und BGS 0000 sind Arbeitnehmer, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind. Hierzu zählen auch Studenten in einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum mit der Beitragsgruppe „0000“, wobei in der Unfallversicherung der Versicherungsschutz unabhängig davon besteht, ob das Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist oder freiwillig geleistet wird.
Weitere Infos zum PGS 190 gibt es hier
Zur Anrechenbarkeit gibt es ein Urteil aus 2004:
... Stellen für Praktikanten waren nicht zu berücksichtigen, wenn das betreffende Praktikum Bestandteil einer Ausbildung im Sinne einer zu einem ersten Berufsabschluss führenden Bildungsmaßnahme war. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004, -5 C 70.03-, REHADAT Datenbank Recht
nachdem sich zu dieser Frage bisher niemand geäußert hat, versuche ich es mal.
Zur Erläuterung: PGS 190 und BGS 0000 sind Arbeitnehmer, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind. Hierzu zählen auch Studenten in einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum mit der Beitragsgruppe „0000“, wobei in der Unfallversicherung der Versicherungsschutz unabhängig davon besteht, ob das Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist oder freiwillig geleistet wird.
Weitere Infos zum PGS 190 gibt es hier
Zur Anrechenbarkeit gibt es ein Urteil aus 2004:
... Stellen für Praktikanten waren nicht zu berücksichtigen, wenn das betreffende Praktikum Bestandteil einer Ausbildung im Sinne einer zu einem ersten Berufsabschluss führenden Bildungsmaßnahme war. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004, -5 C 70.03-, REHADAT Datenbank Recht