Hallo ,
nach einschalten des Inklusionsamt und Beteiligung vom Integrationsdienst am BEM Gespräch wurde mir ein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten .
Jetzt nach der 8 wöchigen Wiedereingliederung wurde mir ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt der meinen Alten Arbeitsvertrag aufhebt ! Firmen Eintrittsdatum und unbefristet Zeit steht auf den neuen Vertrag und viele neue Absätze !
Mein alter Vertrag von 1990 hatt 1 Seite und der neue hat 7 Seiten !
Meine Frage :
Muss ich den neuen Vertrag unterschreiben , oder kann ich für meine Versetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz nur eine Änderungskündigung verlangen ?
Danke im voraus
Neuer Arbeitsvertrag bei Wechsel auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz !
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Neuer Arbeitsvertrag bei Wechsel auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz !
Hallo,
wenn eine Änderung der Arbeitsbedingungen im Einvernehmen stattfindet -zB nach einem BEM, ist keine
Dieser Änderungsvertrag muß klar erkennen lassen, was am ursprünglichen Vertrag alles geändert und/oder ergänzt wird und was weiterhin gilt.
Ohne genaue Kenntnis des Wortlauts von Original- und Änderungsvertrag ist eine seriöse Antwort hier nicht möglich. Du solltest zuerst mal mit den am BEM beteiligten AN-Vertretern besprechen, ob der vertrag dem BEM-Ergebnis entspricht. Ggfs. sollte halt der Vertrag rechtlich geprüft werden, zB durch den gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Ein seriöser AG räumt hierfür auch ausreichend Bedenkzeit ein.
wenn eine Änderung der Arbeitsbedingungen im Einvernehmen stattfindet -zB nach einem BEM, ist keine
notwendig, sondern ein Änderungsvertrag. Das ist auch grundsätzlich gar nichts Böses, sondern notwendig, um die veränderten Bedingungen rechtlich abzusichern.Änderungskündigung
Dieser Änderungsvertrag muß klar erkennen lassen, was am ursprünglichen Vertrag alles geändert und/oder ergänzt wird und was weiterhin gilt.
Ohne genaue Kenntnis des Wortlauts von Original- und Änderungsvertrag ist eine seriöse Antwort hier nicht möglich. Du solltest zuerst mal mit den am BEM beteiligten AN-Vertretern besprechen, ob der vertrag dem BEM-Ergebnis entspricht. Ggfs. sollte halt der Vertrag rechtlich geprüft werden, zB durch den gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Ein seriöser AG räumt hierfür auch ausreichend Bedenkzeit ein.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Neuer Arbeitsvertrag bei Wechsel auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz !
Danke für die Antwort !
Re: Neuer Arbeitsvertrag bei Wechsel auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz !
Hallo,
dass der alte Vetrag von 1990 nur eine Seite hat ist wahrscheinlich auch einfach der Zeit geschuldet, damals war es einfach noch nicht Pflicht so viele Punkte wie heute in den Vertrag aufzunehmen. Hat sich ja auch viel geändert in den 30 Jahren, Datenschutz mal als Beispiel. Da ist klar dass da ein paar Seiten dazukommen.
LG
dass der alte Vetrag von 1990 nur eine Seite hat ist wahrscheinlich auch einfach der Zeit geschuldet, damals war es einfach noch nicht Pflicht so viele Punkte wie heute in den Vertrag aufzunehmen. Hat sich ja auch viel geändert in den 30 Jahren, Datenschutz mal als Beispiel. Da ist klar dass da ein paar Seiten dazukommen.
LG