Moin in die Runde,
hat ein BR-Vorsitzender ein Rederecht auf einer SB-Versammlung oder nur ein Teilnahmerecht.
Rederecht BR auf SB-Versammlung
Re: Rederecht BR auf SB-Versammlung
Ich sehe das analog zum Rederecht der SBV auf Betriebsversammlungen. Also aus meiner Sicht ein ja
-
- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Rederecht BR auf SB-Versammlung
Hallo,
da auch für die SBV-Versammlung die Nichtöffentlichkeit gilt, hat ein BR-Vorsitzender, wenn er oder sie nicht selbst schwerbehindert ist, noch nicht mal ein Teilnahmerecht - geschweige denn ein Rederecht.
da auch für die SBV-Versammlung die Nichtöffentlichkeit gilt, hat ein BR-Vorsitzender, wenn er oder sie nicht selbst schwerbehindert ist, noch nicht mal ein Teilnahmerecht - geschweige denn ein Rederecht.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Rederecht BR auf SB-Versammlung
Hallo vielen Dank so hatte ich es auch noch im Hinterkopf, wollte nur nochmal eine Bestätigung