Liebe Forumsmitglieder,
Ich habe eine diagnostizierte mS und 30% Schwerbehinderung. Ich bin seit 9 Jahren bei einer Firma beschäftigt. Ich konnte alles bisher sehr gut leisten. Jetzt wurde mir eine andere Arbeit zugeteilt. Die fällt mir schwer, ich habe Angst, dass dies sich auf meinen Gesundheitszustand auswirkt. Was kann ich tun? Welche Rechte habe ich? Vielen Dank für Antworten. Freundliche Grüße
Kündigungsschutz bei ms
Re: Kündigungsschutz bei ms
Hallo Hakki,
erst ab einem GdB von 50 oder mehr gilt man als schwerbehindert.
Ab einem GdB von 30 kann jedoch bei der Bundesagentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragt werden und hierdurch würde man ebenfalls im Arbeitsleben die Stellung einer schwerbehinderten Person erhalten können.
Falls Du mit einem GdB von 30 gleichgestellt sein solltest, dann solltest Du Dich an die Schwerbehindertenvertretung - sofern es in eurer Firma eine gibt - wenden, die Dir dann bei der Wahrnehmung der Rechte einer schwerbehinderten Person unterstützt bzw. darüber wacht, dass diese Rechte eingehalten werden.
Sofern Du nicht gleichgestellt sein solltest, dann kann Dich die Schwerbehindertenvertretung nur bei der Stellung eines Gleichstellungsantrags bei der Bundesagentur für Arbeit unterstützen.
Egal ob gleichgestellt oder nicht, ist auch der Betriebsrat immer ein guter Ansprechpartner, bei dem Deine Sorge um die Auswirkungen Deiner neuen Arbeit auf Deinen Gesundheitszustand an der richtigen Stelle sein sollte.
erst ab einem GdB von 50 oder mehr gilt man als schwerbehindert.
Ab einem GdB von 30 kann jedoch bei der Bundesagentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragt werden und hierdurch würde man ebenfalls im Arbeitsleben die Stellung einer schwerbehinderten Person erhalten können.
Falls Du mit einem GdB von 30 gleichgestellt sein solltest, dann solltest Du Dich an die Schwerbehindertenvertretung - sofern es in eurer Firma eine gibt - wenden, die Dir dann bei der Wahrnehmung der Rechte einer schwerbehinderten Person unterstützt bzw. darüber wacht, dass diese Rechte eingehalten werden.
Sofern Du nicht gleichgestellt sein solltest, dann kann Dich die Schwerbehindertenvertretung nur bei der Stellung eines Gleichstellungsantrags bei der Bundesagentur für Arbeit unterstützen.
Egal ob gleichgestellt oder nicht, ist auch der Betriebsrat immer ein guter Ansprechpartner, bei dem Deine Sorge um die Auswirkungen Deiner neuen Arbeit auf Deinen Gesundheitszustand an der richtigen Stelle sein sollte.