Bei der Slideshow und in dem zugehörigen Artikel in der ZB 3/2019 vermisse ich, dass in einem "Praxisbeispiel" jetzt nicht stärker auf die speziell für Musiker geeigneten computergestützten Hilfsmittel, die geeignet sind als Sehbehinderter auch dem Beruf des Musikers nachgehen zu können, eingegangen wird. Das Integrationsamt erstattet die Kosten für zwei Arbeitsassistenten und beteiligt sich an den Anschaffungskosten für ein tragbares Aufnahmegerät und ein Smartphone, also für Gegenstände, die vermutlich "jeder" professionelle Musiker mittlerweile sein eigen nennen wird und ein Screenreader, wie VoiceOver von Apple, gehört ja mittlerweile für stark Sehbehinderte auch außerhalb der Arbeit meist ebenfalls schon zur Grundausstattung.
Für Musiker dürfte die Braille-Notenschrift oder Software wie DaCapo oder DAW Sonar, die auch von Blinden bedient werden kann, hier eine besondere Bedeutung haben und gerade die Anschaffung einer für Sehbehinderte geeigneten Software sollte vom Integrationsamt gefördert werden, weil für die Herstellung oder Anpassung einer solchen Software auch ein entsprechender Markt bzw. eine gewisse Nachfrage benötigt wird.
Und was mich auch irritiert, dass auf dem obigen Bild ein kleiner, uralter Röhrenmonitor zu sehen ist, obwohl es doch mittlerweile recht erschwingliche leinwandgroße Flachbildschirme gibt.
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