Beratender Ausschuss bei dem Integrationsamt

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tin

Beratender Ausschuss bei dem Integrationsamt

Beitrag von tin »

Sehr geehrte Kolleg*innen,
mich beschäftigt die Abberufung eines Mitgliedes. Es ist noch für längere Zeit berufen. Der Verband macht nunmehr einen neuen Vorschlag, ohne sich auf das bereits berufene Mitglied zu beziehen. Das Mitglied ist weiterhin Verbandsmitglied, nur in anderer Funktion und will die Ausschusstätigkeit fortsetzen. Der Kommentierung kann ich nur entnehmen, sofern dieses Mitglied nicht selbst zurück tritt und auch kein "Verstoß", die Tätigkeit betreffend, zu berücksichtigen ist, gibt es keine Grundlage die vorzeitige Abberufung vorzunehmen.
Es sei denn, das gesetzlich festgelegte Vorschlagsrecht der Verbände bedeutet auch, dass diese hier über ihre Vertretung im Beratenden Ausschuss stets neu /jederzeit bestimmen auch während des Berufungszeitraumes.
Hat jemand schon derartige Erfahrungen sammeln müssen??? Tin
Ulrich.Römer

Re: Beratender Ausschuss bei dem Integrationsamt

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo tin,
die Mitglieder des Beratenden Ausschusses beim Integrationsamt werden auf Vorschläge der vorschlagsberechtigten Stellen berufen. Die Integrationsämter sind bei der Berufung also nicht frei sondern an die jeweiligen Vorschläge gebunden. Die Amtszeit beträgt nach § 189 SGB IX vier Jahre. Damit wird also geregelt, das das Integrationsamt alle vier Jahre bei den Verbänden nach Vorschlägen für Mitglieder nachfragen muss. Bei einem neuen Vorschlag eines Verbandes vor Ablauf der Amtszeit wird das Integrationsamt vermutlich nicht nach den Gründen für die Abberufung nachfragen, da dies alleinige Entscheidung des entsendenden Verbandes ist. Mögliche Gründe für eine Abberufung könnten natürlich ein "Verstoß" oder Ausscheiden aus dem Verband sein. Denkbar wäre aber auch einfach ein neuer Aufgabenkatalog für den neuen Vertreter. Den Vorschlag begründen muss der Verband jedenfalls nicht.
Selbst wenn das Integrationsamt die Gründe für die Abberufung kennen würde, sehe ich keine Möglichkeit des Integrationsamtes sich gegenüber einen neuen Vorschlag zu verweigern.
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