Leider ist das Seminar "Behinderung und Ausweis" beim KVJS bereits überbucht, was für das Seminar spricht.
Da das Thema Beratung beim Feststellungsverfahren tägliches Brot der SBV ist, wende ich mich an die erfahrenen SBVler hier im Forum.
Erfolgsaussichten eines Antrages
Wie beurteilt ihr jeweils die Erfolgsaussichten eines Antrags?
Allein nach der VersMedV und dort nach den "Einschränkungen", die dort bereits mit min. GdB 50 angegeben sind? Das dürfte wohl nicht für allzuviele Fälle zutreffen.
Gibt es noch andere Bewertungsfaktoren?
Dass jeder Einzelfall gesondert zu bewerten ist, ist mir klar. Dennoch wird in besagtem Seminar sicher noch das eine oder andere hierzu durch den Referenten aus der Praxis vorgetragen werden. Vielleicht sind einige Teilnehmer dieses Seminars auch hier angemeldet .
Um einige konkrete Tipps und Erfahrungswerte aus der Praxis bin ich dankbar.
Vorab bedanke ich mich für jede hilfreiche Antwort.
Viele Grüße
18psbvp
Feststellungsverfahren nach § 152 SGB IX, hier: Erfolgsaussichten
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Feststellungsverfahren nach § 152 SGB IX, hier: Erfolgsaussichten
Hallo,
Es kommt nun mal immer darauf an, daß die angegebenen Ärzte die Auswirkungen der Behinderungen möglichst konkret und umfassend beschreiben und nicht nur den Kopierer/Drucker für Befundberichte anschmeissen.
Es ist nun mal die einzige Bewertungsgrundlage.Allein nach der VersMedV und dort nach den "Einschränkungen", die dort bereits mit min. GdB 50 angegeben sind?
Doch, es trifft für die allermeisten Fälle zu. Und wenn eine Funktionseinschränkung nicht in der VersmedV "auftaucht", muß man einen Vergleichsmaßstab finden, der dieselben oder zumindest sehr ähnliche konkreten Auswirkungen hat.Das dürfte wohl nicht für allzuviele Fälle zutreffen.
Es kommt nun mal immer darauf an, daß die angegebenen Ärzte die Auswirkungen der Behinderungen möglichst konkret und umfassend beschreiben und nicht nur den Kopierer/Drucker für Befundberichte anschmeissen.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Feststellungsverfahren nach § 152 SGB IX, hier: Erfolgsaussichten
Hallo Albarracin,
vielen Dank. Dann bin ich bislang richtig verfahren. Alles andere, so entnehme ich es auch aus deinem Post, sind dann Erfahrungswerte. Was ich auch schon festgestellt habe ist, dass einige Ärzte mit der VersMedV nicht viel Erfahrung haben. Manche lassen sich auch auf ein Gespräch über die Notwendigkeit der von dir beschriebenen exakten Beschreibung, ein. Andere sind nicht sehr zugänglich für Hinweise.
Ich bin auf das Seminar gespannt. Aber auch, so noch vorhanden, Erfahrungen aus der Präxis von den schon länger im Amt sich befindlichen SBVlern.
vielen Dank. Dann bin ich bislang richtig verfahren. Alles andere, so entnehme ich es auch aus deinem Post, sind dann Erfahrungswerte. Was ich auch schon festgestellt habe ist, dass einige Ärzte mit der VersMedV nicht viel Erfahrung haben. Manche lassen sich auch auf ein Gespräch über die Notwendigkeit der von dir beschriebenen exakten Beschreibung, ein. Andere sind nicht sehr zugänglich für Hinweise.
Ich bin auf das Seminar gespannt. Aber auch, so noch vorhanden, Erfahrungen aus der Präxis von den schon länger im Amt sich befindlichen SBVlern.