Sachbearbeiterin neue ansprechpartnerin für SBV

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fazit

Sachbearbeiterin neue ansprechpartnerin für SBV

Beitrag von fazit »

Die Personalleitung ernennt eine Sachbearbeiterin zur Ansprechpartnerin der Schwerbehindertenvertretung .
Ist das in Ordnung ???
SchmeixFliege

Re: Sachbearbeiterin neue ansprechpartnerin für SBV

Beitrag von SchmeixFliege »

Damit soll wohl die Bestellung zum "Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers" gemeint sein?

In § 181 SGB IX und im Fachlexikon der BIH sind jetzt keine Muss-Voraussetzungen für die Bestellung zum Inklusionsbeauftragten aufgeführt. Das Fachlexikon der BIH hält es für "empfehlenswert", dass der/die Inklusionsbeauftragte mit gewissen Entscheidungskompetenzen ausgestattet ist.
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Sachbearbeiterin SBV-Ansprechpartnerin

Beitrag von albin.göbel »

fazit hat geschrieben:Ist das in Ordnung ???
Gut so! Evt. diese auf das B­IH-Fachlexikon hinweisen und mit Charm etwas „animieren“, eine geeignete Ba­sis­-Kurzschulung zu Grundlagen des SchwbR zu bu­chen, zur Einweisung in ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, soweit nicht bereits geschehen. Das wäre dann optimal, da dieses erfahrungsgemäß un­ge­mein förderlich für die ge­mein­sa­me enge & vertrauensvolle Zusammenarbeit sein kann. Zu dieser Zusammenarbeit vergl. aus­führ­lich Düwell in »Lehr- und Praxiskommentar SGB IX« 5. Aufl. 2019 zu § 182 SGB IX. Hier gibt’s kompakte Kurzinfos.

Viele Grüße
Albin Göbel
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: Sachbearbeiterin neue ansprechpartnerin für SBV

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo Fazit,

vielleicht solltest Du mal diese Sachbearbeiterin darauf hinweisen, daß sie für die Einhaltung der AG-Pflichten persönlich haftet - z. B. wenn es evtl. Bußgelder gibt.
Ich glaube nicht, daß sie so wirklich weiß, auf was sie sich da einläßt.
&Tschüß
Wolfgang
SchmeixFliege

Re: Sachbearbeiterin neue ansprechpartnerin für SBV

Beitrag von SchmeixFliege »

Bei uns wird die Funktion des Inklusionsbeauftragten teilweise von den Personalleitern selbst, teilweise aber auch von Sachbearbeitern wahrgenommen.
Nun, zum einen wird ein Sachbearbeiter jetzt nicht immer etwas dagegen haben, wenn er verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen darf, zum anderen wird er sich aber auch nicht groß wehren können bzw. dies wäre dann unter Umständen nicht besonders förderlich für ihn.

Es muss nicht unbedingt ein Nachteil sein einen versierten und engagierten Sachbearbeiter als Inklusionsbeauftragten zu haben, statt einem Personalleiter, der kaum Zeit und noch weniger Muße findet, die SBV gut einzubinden und dem diese Verpflichtung äußerst lästig ist.
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