Freistellung der örtlichen SBV

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SBV_AföO

Freistellung der örtlichen SBV

Beitrag von SBV_AföO »

Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
seit 01.12.2018 bin ich Gesamtschwerbehindertenvertretung bei der Stadt Freiburg. Seit 2014 bin ich auch die örtliche SBV im Amt für öffentliche Ordnung. Nun hat meine Areitgeberin in Anlehung an meinen Vorgänger mit für die Tätigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung eine Freistellung von 50% gewährt, worüber ich sehr froh bin und welche auch sofort Nachbesetzt wurden. Das Problem ist nun aber, dass man von mir verlangt, auch die Verwaltungsabteilung, dass die Arbeiten für die örtliche SBV in die 50% Freistellung für die GSV reinpacken muss, was aber nicht immer so funktioniert :x . Wie kann ich das Problem lösen :?:
matthias.günther
Beiträge: 288
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

Re: Freistellung der örtlichen SBV

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

viewtopic.php?f=11&t=488

In der Sache wäre es vielleicht hilfreich, dem Arbeitgeber in einem persönlichen Gespräch die Sachlage nochmals darzustellen und die Gründe für seine Ansicht zu erfragen. Es empfiehlt sich, wenn die SBV den Zeitaufwand für das Mandat über einen gewissen Zeitraum dokumentiert, d. h. die Anzahl der erforderlichen Stunden, natürlich datenschutzgerecht. Dann hat man schon mal gute Karten für seine Argumentation. §§ würde ich nicht gleich zu Beginn nennen, auch wenn man die Rechtslage ggf. natürlich darstellen muss.
Ausführlich dazu in der Broschüre "Die Schwerbehindertenvertretung" auf S. 27 und im Abschnitt 8 (gibts zum Download unterhttps://www.integrationsaemter.de/publi ... index.html oder beim zuständigen Integrationsamt bestellen).
Gibt es zur Freistellung in Ihrer Dienststelle Regelungen in einer Inklusionsvereinbarung (früher Integrationsvereinbarung)?
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