Empfehlenswerter Kommentar für die SBV

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countdoku

Empfehlenswerter Kommentar für die SBV

Beitrag von countdoku »

Guten Morgen miteinander,

welcher Kommentar bildet die aktuelle Rechtslage am besten ab und ist Ihrer Meinung nach empfehlenswert für die Praxis der SBV?

Viele Grüße und danke!
countdoku

Re: Empfehlenswerter Kommentar für die SBV

Beitrag von countdoku »

Guten Morgen,

vielleicht kann mir doch jemand einen Tipp geben? Vielen Dank im Voraus! :)
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: Empfehlenswerter Kommentar für die SBV

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

es gibt im Prinzip für SBVen zwei "Standardkommentare" zum SGB IX:

Zum Einen den "Knittel", derzeit 11. Auflage (12. Auflage ist für November angekündigt)
https://shop.wolterskluwer-online.de/re ... gb-ix.html
zum Anderen den "Düwell" (LPK-SGB IX):
https://www.nomos-shop.de/Dau-D%C3%BCwe ... duct=27932

Beides sind sog. "Großkommentare", die neben dem Recht der sb-Menschen und der SBVen auch weitere Teile des SGB IX wie zB das Reha-Recht erläutern - zumindest für "größere" SBVen, die öfter mit dem Thema Reha konfrontiert sind, auch immer wieder hilfreich.

Als drittes gibt es auch noch den "Feldes, Kohte, Bartol-Stevens"
https://www.bund-verlag.de/shop/sgb-ix- ... 719-8.html
wobei dieser Kommentar zwar teilweise arbeitnehmer- und SBVen-freundlicher ist, aber deswegen auch gelegentlich eine Minderheitenposition bzw. abweichende Interpretationen vertritt, ohne daß dies immer für einen tendenziell unbedarften Leser deutlich erkennbar ist.

Wenn man immer wieder außerhalb des Büros einen Kommentar zur Hand haben muß, aber nicht ständig die schweren Schwarten mitschleppen will, empfiehlt sich als Ergänzung (und wirklich nur als Ergänzung !!!) noch der "Basiskommentar" von "Feldes, Helbig ... "
https://www.bund-verlag.de/shop/schwerb ... 723-5.html
der sich nur auf Teil 3 des SGB IX beschränkt und kurz und prägnant Standardfragen behandelt
&Tschüß
Wolfgang
countdoku

Re: Empfehlenswerter Kommentar für die SBV

Beitrag von countdoku »

Vielen lieben Dank für die ausführliche und sehr hilfreiche Antwort!
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Empfehlenswerte Kommentare für die SBV

Beitrag von albin.göbel »

countdoku hat geschrieben:welcher Kommentar bildet die aktuelle Rechtslage am besten ab?

Der schon o.g. Lehr- und Praxiskommentar LPK-SGB IX wird oft zitiert, ist auch deshalb gefragt, weil u.a. speziell die für die tagtägliche Praxis der SBV besonders be­deut­sa­men Nor­men z.B. in Kapitel 3 bzw. Kapitel 5 des neu­en Schwer­be­hin­der­ten­rechts 2018 – besonders intensiv, anschaulich und praxisorientiert mit Bsp. kommentiert werden mit aktuellster Rechtsprechung aller Instanzen & relevanten Quellen. Nun auch mit kommentierter SBV-Wahlordnung und kompaktem Überblick zum novelliertem Kirchenrecht, und mit deutlich erweitertem Stichwortverzeichnis für den Schnellzugriff auf diese Kommentierungen zum SGB IX, zur SchwbVWO und BGG - von einem Dutzend Autoren aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft sowie Verwaltung als ausgewiesene Experten im Arbeits- und Sozialrecht, bzw. Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG, SGB X).

Klare Erläuterung bspw. auch zur stufenweisen Wieder­ein­glie­de­rung von Prof. Dr. Luik, Richter am Bundes­sozial­ge­richt, LPK-SGB IX, § 44 Rn. 7 und 27, wonach Rechts­an­spruch auf Fahrkosten-Erstattung gegen GKV oder DRV entgegen haltloser Ansicht vieler Rehabilitationsträger – welche sich schon seit Jahren „aus ihrer Verantwortung stehlen“ bzw. einfach ober- und höchstrichterliche Rspr. ignorieren. Da ist BMAS gefragt, endlich einzugreifen, und die SBV, ihre sbM zu informieren, da viele Rehaträger das nicht tun bzw. sogar „desinformieren“ auf ihren Webseiten wie bspw. BKK Freudenberg.

Zur Frage einer Beschaffung von SGB IX-Fachschrifttum für die SBV vergleiche sinngemäß den folgenden lesenswerten Beschluss des VG Berlin, 07.06.2019 - 72 K 12.18 PVB, be­tref­fend Dau | Düwell | Joussen, Lehr- und Pra­xis­kom­men­tar SGB IX (LPK-SGB IX) für den Personalrat. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Berlin hat mit stichhaltigen Gründen festgestellt, dass sich dieser nicht auf (billigere) „Light­versionen“ verweisen lassen muss. Vergl. auch die Diskussion vom Dezember 2018, mit Hinweisen sowie TIPPS (am Ende).

Nicht zuletzt wären Gesetz- bzw. Verordnungsgeber gut beraten, den einen oder anderen Vorschlag der Autoren aufzugreifen: „Dazu besteht ein dringender Anlass. ­ Bei der Neufassung des SGB IX ist übersehen worden, dass die Wahlordnung in vielen Punkten mit dem vorrangigen Gesetzesrecht nicht übereinstimmt“, so die Herausgeber zu Recht in ihrem Vorwort auf Seite 6.

Viele Grüße
Albin Göbel
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