Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX

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18psbvp

Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX

Beitrag von 18psbvp »

Guten Tag in die Runde,

ich habe wohl einen gedanklichen Knoten zum im Betreff genannten Thema.

"Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können....."

Heißt das nun, dass diese personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten immer von der schwerbehinderten Person ausgehen müssen? Oder ist es so zu verstehen, dass der Schwerpunkt darauf liegt, dass diese genannten Punkte zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können....?

Sprich wenn beispielsweise der nichtschwerbehinderte Kollege die Ursache für die Erkrankung des schwerbehinderten Kollegen setzt ... dann dann greift diese Vorschrift genau so.

Der Abschnitt III SGB IX gilt ja grunds. für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Evlt. habe ich deshalb den Durchblick gerade nicht.

Eine banale Frage möglcherweise aber ich habe mich damit recht schwer getan.

Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort vorab.

Viele Grüße

18psbvp
matthias.günther
Beiträge: 288
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

Re: Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

die "Erörterung" im Sinne von § 167 Abs. 1 SGB IX beinhaltet ja auch die Klärung, wie die Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis beseitigt werden können und wie das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Dann müsste im Rahmen der Klärung ja auch zur Sprache kommen, falls Kollegen eine (Mit-?)Ursache sind.
Ansonsten greift die Vorschrift die Kündigungsgründe aus dem KSchG auf.
18psbvp

Re: Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX

Beitrag von 18psbvp »

Hallo Matthias Günther,

herzlichen Dank. Dann ist die "Lösung" einfacher als gedacht und vor allem wie von dir beschrieben logisch. Nun denn, nur "Übung" macht bekanntlich den Meister". Das hilft mir nun sehr.

Viele Grüße

18psbvp
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