Hallo zusammen,
ich stehe gerade vor einem Problem: Einem sb Kollegen wurde ein Angebot auf Altersteilzeit unterbreitet.Das Angebot ist befristet und läuft in Kürze ab. Ich bin nur Stelli und mit der Frage, ob in dem Angebot irgendwelche Bosheiten enthalten sind, überfordert. Die SBV ist demnächst wieder verfügbar und definitiv in dem Bereich erfahrener.
1. Frage: Hat die SBV ein Anrecht nach §178 (2) SGB IX über ein solches Angebot für einen Aufhebungsvertrag informiert zu werden? (Meiner Meinung nach: Ja)
2. Frage: Kann ich auf Grund der fehlenden Information die Nachholung fordern und so die Frist verlängern?
Man liest sich,
A. Friend
Informationspflicht bei Altersteilzeit
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Informationspflicht bei Altersteilzeit?
Hier ist in erster Linie nicht die SBV gefragt, sondern vielmehr m.E. die Deutsche Rentenversicherung. Mit einem „Aufhebungsvertrag“ hat ATZ wenig zu tun:a.friend hat geschrieben:Ich bin Stelli und mit der Frage überfordert.
Altersteilzeit will geplant sein, sagt zu Recht die DRV. Wer in Altersteilzeit gehen möchte, setzt sich vorher am besten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung - besonders als sbM. Auf Wunsch können in der DRV-Beratungsstelle sogar Probeberechnungen über die im Anschluss an die Altersteilzeit zu erwartende Rentenhöhe erstellt werden. Vgl z.B. auch Diskussion aus 2016 zum Thema ATZ und Schwerbehinderung. Hier finden Sie Urteile zu strittigen Aspekten bei der Altersteilzeit von schwerbehinderten Menschen.
• Wann sollte man eher die Finger davon lassen?
Informationen zu Vor- und Nachteilen bzw. eventuellen Risiken und Nebenwirkungen der Altersteilzeit gibt’s exemplarisch und verständlich dargestellt unter
www.ihre-vorsorge.de
TIPP Der Beschäftigte sollte möglichst noch heute per DRV-Hotline einen DRV-Beratungstermin vereinbaren, sofern nicht bereits geschehen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Altersteilzeit gibt es hier. Sachdienliche Hinweise sollten auch Betriebsräte geben können, die Seminare zur ATZ besucht haben - bzw. an einer evtl. Betriebsvereinbarung zur ATZ mitgearbeitet haben.
Merksatz: Eine SBV muss nicht alle Details kennen, besonders nicht Fragen zur Rente, sollte aber wissen, welche internen & externen Stellen mit Spezialwissen existieren, an die verwiesen werden kann und sollte. Altersteilzeit kann auch grds. „kombiniert“ werden mit einer vorgezogenen Altersrente laut Dr. Karpf, muss jedoch nicht, wenn sbM das so nicht will laut BAG.
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Viele Grüße
Albin Göbel
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Re: Informationspflicht bei Altersteilzeit
Hallo,
und wenn das Angebot wirklich seriös ist, gibt der AG auch ausreichend Bedenkzeit, um sich bei der DRV zu informieren.
und wenn das Angebot wirklich seriös ist, gibt der AG auch ausreichend Bedenkzeit, um sich bei der DRV zu informieren.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang