Hallo,
können Kollegen, die auf vom Integrationsamt geförderten Arbeitsplätzen
tätig sind, grundsätzlich auf eigenen Wunsch freiwillig Mehrarbeit oder Samstagsarbeit leisten ?
Muesste unter Umständen der Arbeitgeber dies sogar verweigern,
um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen ?
Mehrarbeit - freiwillig auf geförderten Arbeitsplätzen
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Re: Mehrarbeit - freiwillig auf geförderten Arbeitsplätzen
Hallo,
grundsätzlich ist jeder schwerbehinderte/gleichgestellte AN frei darin, Mehrarbeit zu leisten. Und Samstag ist erst mal sowieso nur ein stinknormaler Werktag.
Der pauschale Ausschluß von Mehrarbeit könnte sogar eine behinderungsbedingte Diskriminierung sein. § 207 SGB IX ist ein Individualrecht des einzelnen AN, aber keine Kollektivregelung.
grundsätzlich ist jeder schwerbehinderte/gleichgestellte AN frei darin, Mehrarbeit zu leisten. Und Samstag ist erst mal sowieso nur ein stinknormaler Werktag.
Der pauschale Ausschluß von Mehrarbeit könnte sogar eine behinderungsbedingte Diskriminierung sein. § 207 SGB IX ist ein Individualrecht des einzelnen AN, aber keine Kollektivregelung.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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Re: Mehrarbeit - freiwillig auf geförderten Arbeitsplätzen
Hallo, auch ein Blick ins Fachlexikon hilft weiter. Demnach gibt es gesetzlich "kein Mehrarbeitsverbot". Deshalb ist es ihm überlassen, ob er von seinem Anspruch auf Freistellung von Mehrarbeit Gebrauch macht oder nicht nach § 207 SGB IX.
Viele Grüße
Albin Göbel
Viele Grüße
Albin Göbel
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Re: Mehrarbeit - freiwillig auf geförderten Arbeitsplätzen
Relevant für die Beantwortung der Frage wäre aber auch, was da konkret gefördert wurde. Sofern es sich um Leistungen bei außergewöhnlicher Belastung handelt, z.. B. wegen einer dauerhaft verminderten Arbeitsleistung, wäre Mehrarbeit zwar natürlich nicht verboten, aber ggf. würden im Einzelfall Zweifel am weiteren Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen aufkommen. Und das würde den Arbeitgeber als Empfänger der Geldleistung ja durchaus tangieren, da er eine Mitwirkungspflicht hat bei wesentlichen Änderungen.