Hallo zusammen,
zur geplanten Änderung der VersMedV läuft derzeit eine Petition, an der jeder online teilnehmen kann oder per Liste. Betrifft die künftige Anerkennung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung
Der Deutsche Behindertenrat, der VdK, DGB und viele andere fordern zu Recht, dass die geplante Verordnung so nicht verabschiedet wird. Dieser Entwurf, der künftig ja jede(n) betreffen kann, muss unbedingt nachgebessert werden!
Gruß Jada Wasi
Online-Petition zur VersMedV
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VersMedV - Bestandsschutz?
Zur geplanten Neuregelung der VersMedV (zuletzt geä. durch Art 18 Absatz 4 BTHG und Art. 18 des Gesetzes vom 17.7.2017) für den Grad der Behinderung per BMAS-Änderungsentw. zur 6. ÄndVO-VersMedV, schreibt u.a. die IGM-Sozialjuristin Maren Conrad-Giese in SuI 4/2019 auf Seite 2:
"Bisher wird ein Bescheid mit der GdB-Feststellung erst dann aufgehoben, wenn sich die Situation wesentlich geändert hat. Als Übergangsregelung ist ein Bestandsschutz von lediglich drei Jahren vorgesehen. Dieser soll nicht für Fälle gelten, in denen eine Heilungsbewährung oder konkret festgesetzter Zeitraum abgelaufen ist"
Das bedeute: Die Versorgungsämter könnten auch bereits bestandskräftige Feststellungsbescheide überprüfen und möglicherweise sogar den festgestellten GdB herabsetzen oder Merkzeichen entziehen. Vgl. dazu auch die Diskussion v. 2015 unter Hinweis auf BSG-Urteil vom 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R, in Rn. 20 zur Rechtsfrage des "Bestandsschutzes" und grds. Pflicht zur Aufhebung entsprechend nach § 48 Absatz 1 Satz 1 SGB X; ferner Goebel in jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018 § 152 SGB IX, Rn. 34/35: "Die Änderung der maßgeblichen Umstände kann auf einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder Versorgungsmedizinischen Grundsätze beruhen" Demnach tickt hier wohl eine "Zeitbombe" spätestens nach 2022 in drei Jahren nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X kraft Gesetzes.
Vgl. auch Fachzeitschrift "Behindertenrecht" br 2/2019 S. 50 den Kurzbeitrag: Kritische Bewertung der beabsichtigten Änderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Viele Grüße
Albin Göbel
"Bisher wird ein Bescheid mit der GdB-Feststellung erst dann aufgehoben, wenn sich die Situation wesentlich geändert hat. Als Übergangsregelung ist ein Bestandsschutz von lediglich drei Jahren vorgesehen. Dieser soll nicht für Fälle gelten, in denen eine Heilungsbewährung oder konkret festgesetzter Zeitraum abgelaufen ist"
Das bedeute: Die Versorgungsämter könnten auch bereits bestandskräftige Feststellungsbescheide überprüfen und möglicherweise sogar den festgestellten GdB herabsetzen oder Merkzeichen entziehen. Vgl. dazu auch die Diskussion v. 2015 unter Hinweis auf BSG-Urteil vom 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R, in Rn. 20 zur Rechtsfrage des "Bestandsschutzes" und grds. Pflicht zur Aufhebung entsprechend nach § 48 Absatz 1 Satz 1 SGB X; ferner Goebel in jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018 § 152 SGB IX, Rn. 34/35: "Die Änderung der maßgeblichen Umstände kann auf einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder Versorgungsmedizinischen Grundsätze beruhen" Demnach tickt hier wohl eine "Zeitbombe" spätestens nach 2022 in drei Jahren nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X kraft Gesetzes.
Vgl. auch Fachzeitschrift "Behindertenrecht" br 2/2019 S. 50 den Kurzbeitrag: Kritische Bewertung der beabsichtigten Änderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Viele Grüße
Albin Göbel
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Online-Petition zur VersMedV
NACHTRAG auf twitter
Der Deutsche Behindertenrat
zur Großen Reform zum GdB
"Informationen und häufige Fragen zum
Entwurf der 6. Verordnung zur Änderung
der Versorgungsmedizin-Verordnung" v.
30.04.2019 – mit Einschätzung des dbr.
Anmerkungen Prof. Düwell
jurisPR-ArbR 19/2019 Anm. 1
Petitionsübergabe
Die erwähnte "Online-Petition" soll am Freitag, dem 21.06.2019, 13:30 Uhr, an Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg im Bundessozialministerium übergeben werden. Bis dahin ist die Petition noch freigeschaltet, welche sich an's BMAS, Bundesminister Hubertus Heil, sowie an den BT-Petitionsausschuss richtet, und kann online, oder per Liste gezeichnet werden. Kurzbericht vom 01.07.2019.
www.deutscher-behindertenrat.de
Viele Grüße
Albin Göbel
Der Deutsche Behindertenrat
zur Großen Reform zum GdB
"Informationen und häufige Fragen zum
Entwurf der 6. Verordnung zur Änderung
der Versorgungsmedizin-Verordnung" v.
30.04.2019 – mit Einschätzung des dbr.
Anmerkungen Prof. Düwell
jurisPR-ArbR 19/2019 Anm. 1
Petitionsübergabe
Die erwähnte "Online-Petition" soll am Freitag, dem 21.06.2019, 13:30 Uhr, an Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg im Bundessozialministerium übergeben werden. Bis dahin ist die Petition noch freigeschaltet, welche sich an's BMAS, Bundesminister Hubertus Heil, sowie an den BT-Petitionsausschuss richtet, und kann online, oder per Liste gezeichnet werden. Kurzbericht vom 01.07.2019.
www.deutscher-behindertenrat.de
Viele Grüße
Albin Göbel