wenn der Arbeitgeber eine gültige BEM-Dienstvereinbarung hat, MUSS dann jemand aus den darin benannten Personen (PR, SBV, externer Experte) beim BEM Gespräch dabei sein?
Was ist, wenn der erkrankte Arbeitnehmer mit den in der DV gelisteten Personen nicht einverstanden ist (mangelndes Vertrauen).
Ist es möglich, andere, als die in der DV genannten Personen hinzuzuziehen? Eine/n ANDERE/N Vertreter/in des PR, eine/n ANDEREN externen Experten?
Grundlage ist ja das Vertrauen und manchmal geht das mit bestimmten Menschen nicht. Oder ist man denen "hilfslos" ausgeliefert?
Finde im Gesetz hierzu keine Klarheit, wäre für Tipps überaus dankbar.
wer MUSS im BEM Gespräch dabei sein?
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Wer MUSS im BEM dabei sein?
• Eine/n ANDERE/N Vertreter/in des PR?
Hallo, wenn z.B. die in der DV "gesetzten" PR-Mitglieder abgelehnt werden (was rein rechtlich ja möglich ist nach BAG-Ansicht), stattdessen ungeschultes PR-Mitglied ohne BEM-Erfahrung gewünscht wird, kann das auch nachteilig sein. Daher sollte ein BEM-Berechtigter gut abwägen, bevor er (vorschnell) ablehnt: Denn nicht alle PR-Mitglieder haben BEM-Schulung, nötige BEM-Kompetenz geschweige denn BEM-Erfahrungen.
• Einen ANDEREN externen Experten?
Kann dies nicht ganz nachvollziehen bezüglich evtl. Hilfen der Reha-Träger bzw. des Integrationsamts laut § 167 Absatz 2 Satz 4 SGB IX. Eine DV zu bewerten, ohne sie näher zu kannen, ist kaum möglich.
• Finde im Gesetz hierzu keine Klarheit.
Näheres hierzu vgl. in "BEM-Kompakt": BEM-Berechtigte werden grundsätzlich in neutraler Form darauf hingewiesen, dass auch von der Beteiligung des PR bzw. der SBV abgesehen werden kann, wenn der Beschäftigte ein BEM ohne deren Beteiligung will (BAG, 22.03.2016, 1 ABR 14/14, B III 5 b, Rn. 30, wonach "Information, die Zustimmung zu einem BEM könne auch unter der Maßgabe erteilt werden, ein Einverständnis zur Beteiligung des Betriebsrats werde nicht erteilt") Dieser "Hinweis" sei daher obligat für die Einleitung eines ordnungsgemäßen BEM laut BAG.
Viele Grüße
Albin Göbel
Hallo, wenn z.B. die in der DV "gesetzten" PR-Mitglieder abgelehnt werden (was rein rechtlich ja möglich ist nach BAG-Ansicht), stattdessen ungeschultes PR-Mitglied ohne BEM-Erfahrung gewünscht wird, kann das auch nachteilig sein. Daher sollte ein BEM-Berechtigter gut abwägen, bevor er (vorschnell) ablehnt: Denn nicht alle PR-Mitglieder haben BEM-Schulung, nötige BEM-Kompetenz geschweige denn BEM-Erfahrungen.
• Einen ANDEREN externen Experten?
Kann dies nicht ganz nachvollziehen bezüglich evtl. Hilfen der Reha-Träger bzw. des Integrationsamts laut § 167 Absatz 2 Satz 4 SGB IX. Eine DV zu bewerten, ohne sie näher zu kannen, ist kaum möglich.
• Finde im Gesetz hierzu keine Klarheit.
Näheres hierzu vgl. in "BEM-Kompakt": BEM-Berechtigte werden grundsätzlich in neutraler Form darauf hingewiesen, dass auch von der Beteiligung des PR bzw. der SBV abgesehen werden kann, wenn der Beschäftigte ein BEM ohne deren Beteiligung will (BAG, 22.03.2016, 1 ABR 14/14, B III 5 b, Rn. 30, wonach "Information, die Zustimmung zu einem BEM könne auch unter der Maßgabe erteilt werden, ein Einverständnis zur Beteiligung des Betriebsrats werde nicht erteilt") Dieser "Hinweis" sei daher obligat für die Einleitung eines ordnungsgemäßen BEM laut BAG.
Viele Grüße
Albin Göbel