Fachmann gefragt
Fachmann gefragt
Ich habe mal auf einer Schulung von sogenannten "technischen" Beratern des Integrationsamtes gehört. Vielleicht gibt es sie nicht überall. Kann mir jemand sagen, ob es auch in München so einen technischen Berater gibt und wie wir es anstellen müssen, damit er eingebunden wird in unser BEM oder das nächstmögliche Präventionsverfahren. Danke an alle.
Re: Fachmann gefragt
Hallo fragender,
am besten den direkten Weg suchen. Hier kommt der Wegweiser: https://www.zbfs.bayern.de/behinderung- ... /index.php
Viele Grüße
Christian Vedder
am besten den direkten Weg suchen. Hier kommt der Wegweiser: https://www.zbfs.bayern.de/behinderung- ... /index.php
Viele Grüße
Christian Vedder
-
- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
Technischer Beratungsdienst
... ergänzend zur technischen Fachberatung durch Ingenieure des Inklusionsamts in Bayern siehe auch ZB Bayern 2/2014. Seminare mit Technischen Fachberatern als Referenten in Bayern 2019 finden Sie hier und hier (halb- oder ganztägig).
Viele Grüße
Albin Göbel
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: Fachmann gefragt
... noch weiter ergänzend für (alle) Fragende(n)
Das Integrationsamt nennt sich in Bayern "Inklusionsamt" bzw. "ZBFS-Inklusionsamt", weil es in Bayern ein Bestandteil des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist.
Die Adresse http://www.inklusionsamt.bayern.de oder auch http://www.integrationsamt.bayern.de führt einen dann zu den Webseiten des ZBFS, die Herr Vedder bereits treffend angegeben hat.
Diese Seiten können einen bei der Suche nach Informationen und Kontakten dann etwas helfen.
Das Integrationsamt nennt sich in Bayern "Inklusionsamt" bzw. "ZBFS-Inklusionsamt", weil es in Bayern ein Bestandteil des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist.
Die Adresse http://www.inklusionsamt.bayern.de oder auch http://www.integrationsamt.bayern.de führt einen dann zu den Webseiten des ZBFS, die Herr Vedder bereits treffend angegeben hat.
Diese Seiten können einen bei der Suche nach Informationen und Kontakten dann etwas helfen.
Re: Fachmann gefragt
Hallo SchmeixFliege,
ist Integrationsamt nicht ein festgelegter Begriff aus dem SGB IX? Wieso kann sich das Integrationsamt in Bayern Inklusionsamt nennen- darf sich jede Behörde nennen wie sie will?
ist Integrationsamt nicht ein festgelegter Begriff aus dem SGB IX? Wieso kann sich das Integrationsamt in Bayern Inklusionsamt nennen- darf sich jede Behörde nennen wie sie will?
Re: Fachmann gefragt
Hallo katjamaus,
das sehen die Bayern und mittlerweile auch die Rheinländer (LVR-Inklusionsamt) recht pragmatisch.
Ein entsprechender Paragraf in einem Landesgesetz und Schwups, die Sache hat seine Ordnung.
das sehen die Bayern und mittlerweile auch die Rheinländer (LVR-Inklusionsamt) recht pragmatisch.
Ein entsprechender Paragraf in einem Landesgesetz und Schwups, die Sache hat seine Ordnung.
-
- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Fachmann gefragt
Hallo,
auf den Namen der jeweiligen Behörde kommt es nicht an, sondern auf die Betrauung mit den Aufgaben.
Da die Durchführung des Schwerbehindertenrechts den Ländern übertragen ist, können diese auch innerhalb gewisser Grenzen die Art der Durchführung bestimmen. Es ist dann Sache der Länder, welche (evtl. schon existierende) Behörde mit den Aufgaben des Integrationsamtes betraut wird. Das gilt übrigens auch grundsätzlich für den IFD.
In Ba-Wü nimmt zB die Aufgaben des Integrationsamtes der "Kommunalverband für Jugend und Soziales" - KVJS- wahr.
auf den Namen der jeweiligen Behörde kommt es nicht an, sondern auf die Betrauung mit den Aufgaben.
Da die Durchführung des Schwerbehindertenrechts den Ländern übertragen ist, können diese auch innerhalb gewisser Grenzen die Art der Durchführung bestimmen. Es ist dann Sache der Länder, welche (evtl. schon existierende) Behörde mit den Aufgaben des Integrationsamtes betraut wird. Das gilt übrigens auch grundsätzlich für den IFD.
In Ba-Wü nimmt zB die Aufgaben des Integrationsamtes der "Kommunalverband für Jugend und Soziales" - KVJS- wahr.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang