Hallo zusammen,
eine SBV möchte eine SBV-Schulung in xy machen. Die Anreise würde Busfahrt, Zugfahrt, etc. beinhalten. Die SBV fühlt sich aber psychisch nicht in der Lage anzureisen, da sie z.B. mit den Bahnsteigen (wo ist was??) und den Abfahrtszeiten (welcher ist es? Verspätung? Anderer Gleis?) nicht zurechtkommt. Sie reist nie und meint, sie würde mit der Anreise, wenn diese so komplex ist, nicht zurechtkommen. Autofahren geht auch nicht.
1.) Was für eine Art Assistenz könnte man hier in Anspruch nehmen? Wer zahlt das? Oder ist das das Problem der SBV?
2.) Dies SBV hat einen GdB von 50 (seelisch-/psychisches Krankheitsbild). Würde das hier eine Rolle spielen?
Vielleicht haben Sie Ideen, wie ich die SBV zur Schulung bekomme. Eine 2.Person, die ebenfalls diese Schulung macht, gibt es im Moment nicht bzw. die Vertretung der SBV besucht schon eine andere Schulung.
Danke und viele Grüße
Schulung SBV Anreise/ Abreise
Re: Schulung SBV Anreise/ Abreise
Hallo stecki,
zur Tätigkeit als SBV gehört auch der Besuch von Schulungen für Schwerbehindertenvertretungen. Soweit die gewünschte Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind, muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen.Zu diesen Kosten zählt natürlich auch die An- und Abreise zum Seminar die der Arbeitgeber übernehmen muss.Rechtsgrundlage: § 179 Absatz 4 und 8 SGB IX
zur Tätigkeit als SBV gehört auch der Besuch von Schulungen für Schwerbehindertenvertretungen. Soweit die gewünschte Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind, muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen.Zu diesen Kosten zählt natürlich auch die An- und Abreise zum Seminar die der Arbeitgeber übernehmen muss.Rechtsgrundlage: § 179 Absatz 4 und 8 SGB IX