Müssen hier alle Orte des Aushangs im Kopf des Formulars aufgelistet sein ( "an folgenden Stellen" )
oder eventuell als Anhang ?
Muss im linken Feld noch eine Unterschrift oder sonstiges erfolgen ( "Der Wahlvorstand für die Wahl
der Schwerbehindertenvertretung" ) ?
Wahlausschreiben - Kopffelder
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Wahlausschreiben - Kopffelder
Hallo, oben links im Kopffeld ist der sog. Wahlbezirk einzutragen, also grds. der jeweilige Betrieb. Bei evt Zusammenfassung für die Wahl wären natürlich die Namen aller zusammengefassten Betriebe anzugeben. Dieses gilt nicht nur für das Wahlausschreiben – sondern auch für andere Wahlformulare zB "Bekanntmachung der Bewerber" sowie "Wahlergebnis". Bei vereinfachter Wahl ist insbesondere nicht der Name der Wahlleitung dort einzutragen (was aber teils "gerne" fälschlich eingetragen wird im Formular "Wahlergebnis" für vereinfachte Wahlen). Gemeint ist damit der sog. Wahlbetrieb als Wahlbezirk im Sinne des § 170 Abs. 1 Satz 2 SGB IX - nicht einzelne, dem Wahlbezirk ohnehin zugehörige Filialen. Vergl. Diskussion entsprechend aus 2018.pille hat geschrieben:Muss im linken Feld noch eine Unterschrift oder sonstiges erfolgen ("Der Wahlvorstand für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung")?
Womöglich werden im angekündigten BIH-Update der Online-Formulare einzelne Eingabefelder ja künftig mit kurzen "Hinweistexten" versehen (feldbezogene integrierte Ausfüllhilfen), welche angeben, was jeweils dort einzutragen ist.
Stufenvertretung
Und bei überörtlicher Wahl zur Stufenvertretung (z.B. GSBV*) ist zudem dort das Wort "Schwerbehindertenvertretung" zu ersetzen (zB durch "Gesamtschwerbehindertenvertretung"), und zum Beispiel der Geschäftsbereich im ÖD anzugeben nach § 180 SGB IX, was beides gern mal übersehen wird im Formular "Wahlergebnis".
*) Textbeispiel
Die Wahlleitung für die Wahl der
Gesamtschwerbehindertenvertretung
im Geschäftsbereich der [Musterbehörde]
Viele Grüße
Albin Göbel