Liebe Erfahrene,
ich bin Ansprechperson von Betriebsratsseite in einem BEM Verfahren in dem eine Mitarbeiterin aufgrund von Überfrachtung mit neuen Aufgaben ihre Leistungsgrenze überschritten hat und immer öfter arbeitsunfähig ist.
Sie hat eine Leitungsfunktion, die sie nicht freiwillig übernommen hat und möchte sobald eine Stelle frei wird, (wie früher) wieder in ein Nicht-Leitungs-Beschäftigungsverhältinis zurück. Das wird ihr verbal aber verwehrt. Man hat ihr unter vier Augen zu verstehen gegeben, dass sie sich lieber etwas anderes suchen soll. Man hat ihr auch in einem offiziellen sechs Augen Gespräch "Möglichkeiten" (z.B. Abfindung) aufgezeigt, wobei die Option einer Weiterbeschäftigung in der gleichen Abteilung nicht gesehen wird, weil man darin "Emotionen" auf Seite des Vorgesetzten sieht. Die Arbeitsverdichtung wird weiter zunehmen und die Anforderungen an die Arbeitnehmer auch, Mitarbeiter, die diesem Druck nicht standhalten, die will man nicht mehr.
Unser Betrieb hat kein Geld, mit einer zusätzlichen externen Finanzierung steigen die Chancen überhaupt etwas bewilligt zu bekommen. Falls jemand erkennt, dass hier einiges nicht sauber läuft: wir haben den Gedanken an ein Mobbing-Geschehen erst mal bewusst nach hinten gestellt und wollen ein friedliches BEM versuchen, weil die Mitarbeiterin im Moment keine Kraft hat sich zu wehren. Wir sind ein großes Unternehmen und ich bin der Meinung, dass es nicht sein kann, dass man ihr die Möglichkeit irgendwann auf einen normalen Arbeitsplatz zurück zu wechseln verwehrt, weil sie in der Leitungsfunktion "versagt" hat.
Ich möchte das Integrationsamt bzw. einen anderen Rehaträger - oder auch einen anderen Externen Akteur, wenn Sie eine gute Idee haben - ins BEM einbinden und ziele auf den Präventionsgedanken ab, weil die Mitarbeiterin keine Schwerbehinderung oder Gleichstellung hat. Ich hoffe, dass sich die Arbeitgeberseite anders verhalten wird, wenn externe Akteure am Tisch sitzen. Ich möchte, dass ernsthaft alle Möglichkeiten unter die Lupe genommen werden. Ist mein Gedankengang richtig?
Derzeit ist die Mitarbeiterin so verzweifelt, dass sie kaum mehr konzentriert ihre Arbeit machen kann, sie kann die vielen Aufgaben kaum mehr priorisieren. Sie verzettelt sich und lebt in der ständigen Angst einen Fehler zu machen, der es der Arbeitgeberseite leicht macht sie zu kündigen. Es lastet sehr viel Druck auf ihr. Ein solches Arbeitspensum kann man in einem normalen 8 Stunden Tag nicht bewältigen, ich weiß nicht, wie der Vorgesetzte mitspielt, wenn wir die Arbeitslast ansprechen (ich denke, dass er keine Möglichkeit sieht die Aufgaben umzuverteilen). Derzeit gibt es keine freie Stelle zum Wechseln, wir müssen irgendwie die Übergangszeit gestalten.
Ich bin kein Arzt, aber ich sähe für den Anfang die Notwendigkeit einer "Auszeit" in der die Mitarbeiterin wieder zu sich selber finden kann, ich weiß nicht, ob es eine REHA in solchen Fällen geben kann, oder wie eine solche Maßnahme heißen könnte. Ich denke auch, dass eine Therapie gut wäre in der sie ihr Selbstbild wieder zurecht rückt, weil sie im Moment glaubt, dass sie selbst die Versagerin ist. Die Art der psychischen Belastung ist nicht mehr erträglich für sie, sie ist nicht mehr dazu fähig alleine aus ihrer Situation raus zu kommen, sie ruft mehrmals in der Woche im Betriebsrat an, oder schickt Mails, um sich Verhaltenstipps geben zu lassen. Die Betriebsärztin hat sich bisher nicht geäußert, als wir sie gefragt haben was Sie für Ideen hat die psychische Belastung zu verringern. Ich glaube sie kann sich in diesem Zustand auch der Option sich im Unternehmen etwas ganz anderes zu suchen (was mit einer Herabgruppierung und finanziellem Verlust verbunden ist) nicht öffnen, weil sie in jedem Fall fachlich nicht ausreichend qualifiziert ist und Nachbessern müsste, dazu braucht es Kraft. Auch wenn man sie qualifizieren würde, hätte sie dann einen neuen Chef, der ebenso eine Erwartungshaltung hat, neue Kollegen, eine Einarbeitungszeit mit viel Unsicherheit. Das ist im jetzigen Zustand nicht zu schaffen.
Hat jemand eine Idee, wie ich das Beste für die Arbeitnehmerin erreichen kann?
Ich habe die Arbeitgeberseite noch nicht darüber informiert, dass wir einen Externen ins BEM holen. Könnte die Arbeitgeberseite das verweigern?
Wie muss ich konkret vorgehen?
Wer hilft mir dabei?
Kostet der Einsatz etwas?
Herzlichen Dank
Frage zum Vorgehen im BEM
Re: Frage zum Vorgehen im BEM
Hallo fragende,
die betroffene Kollegin ist weder schwerbehindert noch gleichgestellt, deshalb sind keine Leistungen des Integrationsamtes möglich. Da es die gemeinsamen Servicestellen nicht mehr gibt, kann man hier nur den Kontakt mit der Rentenversicherung als Reha-Träger empfehlen. Anschriften gibt es auf dieser Kontaktseite nach Eingabe von PLZ und Ort.
Die Integrationsfachdienste des Integrationsamtes könnten in diesem Fall nur mit Kostenzusage des Reha-Trägers begleitend tätig werden.
die betroffene Kollegin ist weder schwerbehindert noch gleichgestellt, deshalb sind keine Leistungen des Integrationsamtes möglich. Da es die gemeinsamen Servicestellen nicht mehr gibt, kann man hier nur den Kontakt mit der Rentenversicherung als Reha-Träger empfehlen. Anschriften gibt es auf dieser Kontaktseite nach Eingabe von PLZ und Ort.
Die Integrationsfachdienste des Integrationsamtes könnten in diesem Fall nur mit Kostenzusage des Reha-Trägers begleitend tätig werden.
Re: Frage zum Vorgehen im BEM
Sehr geehrter Herr Römer,
ich war auf einer BEM Schulung in der der Referent auf den § 3 SGB IX Vorrang von Prävention hingewiesen hat.
Der Referent sagte, dass seit Jan. 2018 auch bei NICHT Schwerbehinderten das Integrationsamt zuständig ist.
(1) Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter wirken bei der Aufklärung, Beratung, Auskunft und Ausführung von Leistungen im Sinne des Ersten Buches sowie im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern nach § 167 darauf hin, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Krankheit vermieden wird.
Wie sehen Sie das? Ich kenne mich nicht so gut aus, daher ist es mir auch egal wer am Tisch sitzt.
Danke Ihnen
ich war auf einer BEM Schulung in der der Referent auf den § 3 SGB IX Vorrang von Prävention hingewiesen hat.
Der Referent sagte, dass seit Jan. 2018 auch bei NICHT Schwerbehinderten das Integrationsamt zuständig ist.
(1) Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter wirken bei der Aufklärung, Beratung, Auskunft und Ausführung von Leistungen im Sinne des Ersten Buches sowie im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern nach § 167 darauf hin, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Krankheit vermieden wird.
Wie sehen Sie das? Ich kenne mich nicht so gut aus, daher ist es mir auch egal wer am Tisch sitzt.
Danke Ihnen
Re: Frage zum Vorgehen im BEM
Hallo Fragender,
ja es gibt in der Tat den § 167. Die Integrationsämter haben jedoch in den meisten Fällen überhaupt nicht die Ressourcen um hier aktiv tätig zu werden! Da hat der Gesetzgeber mal wieder etwas geschrieben, was mit der Wirklichkeit nur schwer in Einklang zu bringen ist!
Nun zum konkreten Fall: Wenn erkennbar ist, dass auch eine Schwerbehinderung darauf resultieren kann, dann wäre das Integrationsamt wohl mit im Boot. Dazu empfiehlt sich der Austausch mit "Ihrem" Integrationsamt.
Im übrigen sollte es nicht egal sein, wer mit am Tisch sitzt, sondern es sollte der/die Richtige sein. Insofern schließe ich mich Ulrich Römer an.
Viele Grüße
Christian Vedder
ja es gibt in der Tat den § 167. Die Integrationsämter haben jedoch in den meisten Fällen überhaupt nicht die Ressourcen um hier aktiv tätig zu werden! Da hat der Gesetzgeber mal wieder etwas geschrieben, was mit der Wirklichkeit nur schwer in Einklang zu bringen ist!
Nun zum konkreten Fall: Wenn erkennbar ist, dass auch eine Schwerbehinderung darauf resultieren kann, dann wäre das Integrationsamt wohl mit im Boot. Dazu empfiehlt sich der Austausch mit "Ihrem" Integrationsamt.
Im übrigen sollte es nicht egal sein, wer mit am Tisch sitzt, sondern es sollte der/die Richtige sein. Insofern schließe ich mich Ulrich Römer an.
Viele Grüße
Christian Vedder
Re: Frage zum Vorgehen im BEM
Hallo Fragende,
im Rahmen unserer BEM-Arbeit sprechen wir sehr oft mit Mitarbeitenden, die überfordert und/oder ausgebrannt sind. Ich bespreche in diesen Fällen mit ihnen als Möglichkeit einer Auszeit z.B. eine medizinische (psychosomatische) Rehabilitation:
http://www.reha-jetzt.de/was-ist-reha/
Leistungsträger ist hier fast immer die Deutsche Rentenversicherung, ein guter Ansprechpartner ist (auch fast immer) der Hausarzt. Der Hausarzt oder der Betriebsarzt bescheinigen eine entsprechende Indikation. Die Kollegin beantragt diese Leistung selbst, das bedeutet, es läuft erst mal ohne den Arbeitgeber. Dieser wird informiert, wenn konkrete Reha- oder andere externe Maßnahmen bewilligt sind.
Andere/zusätzliche Möglichkeiten: psychotherapeutische Unterstützung, Tagesklinik, etc.
Viel Erfolg und
viele Grüße!
im Rahmen unserer BEM-Arbeit sprechen wir sehr oft mit Mitarbeitenden, die überfordert und/oder ausgebrannt sind. Ich bespreche in diesen Fällen mit ihnen als Möglichkeit einer Auszeit z.B. eine medizinische (psychosomatische) Rehabilitation:
http://www.reha-jetzt.de/was-ist-reha/
Leistungsträger ist hier fast immer die Deutsche Rentenversicherung, ein guter Ansprechpartner ist (auch fast immer) der Hausarzt. Der Hausarzt oder der Betriebsarzt bescheinigen eine entsprechende Indikation. Die Kollegin beantragt diese Leistung selbst, das bedeutet, es läuft erst mal ohne den Arbeitgeber. Dieser wird informiert, wenn konkrete Reha- oder andere externe Maßnahmen bewilligt sind.
Andere/zusätzliche Möglichkeiten: psychotherapeutische Unterstützung, Tagesklinik, etc.
Viel Erfolg und
viele Grüße!