Teilnahme an Begehungen /Gefährdungsbeurteilungen

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dinkel
Beiträge: 8
Registriert: Freitag 2. Februar 2018, 12:41

Teilnahme an Begehungen /Gefährdungsbeurteilungen

Beitrag von dinkel »

Hallo ans Forum,

mein AG tut sich etwas schwer, was Begehungen oder auch Gefährdungsbeurteilungen angeht. Genauer gesagt die Teilnahme der SBV daran.
Stimmt es, dass ich nur dann bei Begehungen oder auch Gefährdungsbeurteilungen dabei sein kann, wenn dort auch Mitarbeiter einen GdB oder eine Gleichstellung haben? Welche Gesetzestexte finden dort Anwendung?

LG Heike
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Teilnahme an Betriebsbegehung?

Beitrag von albin.göbel »

Heike hat geschrieben:Welche Gesetzestexte?
Zur ­­­ "Besichtigung" nach § 89 Absatz 2 BetrVG siehe Diskussion aus 2015 mit Fachbeiträgen und Quellen. Diese Hin­zu­zie­hung der SBV zur ­­­ Betriebsbegehung (Besichtigung) kann durchaus als sach­ge­recht­ bzw. sinnvoll angesehen werden, ist aber bislang (anders als die Teilnahme an ASA-Sitzungen) gesetzlich nicht normiert. Dies besonders dann, wenn die SBV spe­ziel­le Fachsseminare zur Arbeits(platz)ge­stal­tung besucht hat. Denn Ziel derartiger Schulungen ist es, die SBV in die Lage zu versetzen, Defizite zu erkennen und An­re­gun­gen zur ergonomischen Ar­beits­ge­stal­tung in ihren Betrieben und Dienststellen zu geben, dafür einen Blick zu bekommen. Jedenfalls ist die SBV zumindest von dem Ergebnis incl. Nie­der­schrift zu unterrichten, soweit ­ Arbeitsplätze ­ sbM betroffen sind. Siehe auch Antwort in KomNet zur Frage der SBV-Teilnahme an Betriebsbegehung.

Diese Kurse werden von praxiserfahrenen Ingenieuren (Technische Berater) der InÄ gehalten. Jede VP sollte grds. einen der­ar­ti­gen­ Fachkurs besuchen.
Heike hat geschrieben:Gefährdungsbeurteilungen?
Zur Gefährdungsbeurteilung vergl. auch Diskussion aus 2015 und hier. Rechte auf Mitbestimmung des ­ BR und ­ PR bei der Entscheidung über die ­ Methoden der Ge­fähr­dungs­be­ur­tei­lungen sind ­ teils höchst unterschiedlich ausgestaltet laut BAG und BVerwG. Die Gefährdungsbeurteilungen sind zu dokumentieren. Gesetzliche An­for­de­run­gen an die ­ Ge­fähr­dungs­be­ur­tei­lung für Büroarbeit mit ­ Übersichten und Kurzbeschreibungen anerkannter Be­ur­tei­lungs­ver­fah­ren finden Sie bei ergo-oline. Zur "zwingenden Mitwirkung der SBV bei der Gefährdungsbeurteilung" ­ sbM siehe Georgi, Fachbeitrag 16 | 2008 auf reha-recht.

Viele Grüße
Albin Göbel
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