Hallo,
Wir haben einen externen Berwerber der sich schon mehrfach in unserem Hause immer wieder auf versch. Stellen bewirbt.
Dieser Bewerber gibt einen vorliegenen GDB an, jedoch nicht auf jeder Bewerbung.
Muss der Bewerber immer in Hinsicht einer Schwerbehinderung speziell Berücksichtigt werden, oder darf dieser Bewerber auch in dem Fall in den "normalen" Bewerberpool laufen ? Es könnte ja auch sein das die Schwerbehinderung nicht mehr anerkannt wird.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Bewerbung
AW: Bewerbung
Hallo Anonymos,
eine Pflicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber git es nur für den öffentlichen Dienst. Als SBV sollte man aber natürlich auch bei privaten Arbeitgebern nachfragen, was gegen eine Einladung zum Vorstellungsgespräch spricht.
Grüße
Ulrich Römer
eine Pflicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber git es nur für den öffentlichen Dienst. Als SBV sollte man aber natürlich auch bei privaten Arbeitgebern nachfragen, was gegen eine Einladung zum Vorstellungsgespräch spricht.
Grüße
Ulrich Römer