Muss ein Altersteilzeitvertrag mit dem Rentenbeginn ohne Abschläge übereinstimmen ?
Oder kann das Ende der Altersteilzeit auch zum frühestmöglichen Renteneintritt
mit Abschlägen übereinstimmen ( = 3 Jahre eher ) ?
Altersteilzeit
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Altersteilzeit - Rente - Abschläge?
Zu Rechtsauskünften in Rentenfragen vgl. Diskussion aus 2016 mit Hinweisen (am Ende). Ferner Checkliste mit Besonderheiten und Abschlägen und Altersteilzeit, 2019. Rechtsprechung zur ATZ bei Schwerbehinderung vgl. hier. Näheres sowie Besonderheiten siehe auch BIH-Fachlexikon, Seite 37 - 40, Stichworte Altersrente und Altersteilzeit bzw deren Voraussetzungen mit zahlreichen Übergangs- und Vertrauensschutzregeln.pille hat geschrieben:ohne Abschläge / mit Abschläge?
TIPP Lassen Sie sich grds. nie als SBV auf konkrete "Rentenberatung" etwa zu Abschlägen ein und sagen nein! Es wäre u.U. riskant und gehört ohnehin nicht zu Ihren gesetzlichen Aufgaben nach § 178 SGB IX. Verweisen Sie vielmehr grds an das geschulte DRV-Personal ➔Hotline: 0800 1000 4800 bzw. BMAS-Experten - schon im "eigenen Interesse" als SBV.
Das DRV-Servicetelefon ist kostenfrei!
Das Bürgertelefon des BMAS ist jeweils montags - donnerstags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr erreichbar.
Kontextlinks
• Expertenforum Rente für sbM
• BAG, 12.11.2013, 9 AZR 484/12, II.3 und II.4
wonach Tarifverträge zur Altersteilzeit zuweilen (verdeckt) unmittelbar diskriminierend sind für sbM laut AGG – und insoweit natürlich unwirksam sind. In diesem Punkt haben sich vereinzelt Gewerkschaften bzw. Minister nicht gerade „mit Ruhm bekleckert“. Zu teils mittelbar diskriminierenden Tarifverträgen wegen drastischer Benachteiligung sbM im Zusammenhang mit Anspruch auf (vorgezogener) Rente wegen Schwerbehinderung, welche der EuGH 2018 [Bedi] nach Vorlage des LAG Hamm aufgegriffen hat, und womit sich mehrere BAG-Senate demnächst erneut zu befassen haben, vergleiche auch Diskussion vom Januar 2019 zu den verbreitet heftig kritisierten BAG-Fehlentscheidungen des Sechsten Senats aus 2006 und 2011, was im Ergebnis zur (teilweise) massiven Ungleichbehandlung älterer schwerbehinderter Menschen führte; da hat dieser BAG-Senat laut Expertenansicht schwer versagt. Auch hat er am EuGH vorbei entschieden trotz klarer Vorlagepflicht nach Art. 267 des AEU-Vertrags („so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet“) Solches ist wohl auch dem EU-Parlament „aufgestoßen“ in seiner Entschließung vom 14. Juni 2018. Kritisch auch Latzel/ Streinz, NJOZ 4/2013, I.2.b, wonach die Vorlagepflicht „von deutschen Gerichten häufig missachtet“ werde.
www.jura.uni-muenchen.de
Viele Grüße
Albin Göbel
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- Registriert: Dienstag 1. November 2016, 18:50
Re: Altersteilzeit
Hallo pille,
für gewöhnlich kann das Ende einer ATZ auch auf einen Zeitpunkt der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente gelegt werden. Aber wie albin.göbel zu Recht anmerkt, können rechtsverbindliche Auskünfte zum Vorliegen der Voraussetzungen nur durch den Rentenversicherungsträger erteilt werden.
Viele Grüße
Michael Karpf
für gewöhnlich kann das Ende einer ATZ auch auf einen Zeitpunkt der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente gelegt werden. Aber wie albin.göbel zu Recht anmerkt, können rechtsverbindliche Auskünfte zum Vorliegen der Voraussetzungen nur durch den Rentenversicherungsträger erteilt werden.
Viele Grüße
Michael Karpf
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Altersteilzeit
Guten Tag,
was man allerdings als SBV tun kann und soll, ist der Hinweis an alle schwerbehinderten Beschäftigten darauf, die Schwerbehinderteneigenschaft der DRV zumindest selbst (durch Zusendung einer Ausweiskopie) mitzuteilen.
Denn es gibt auch keine automatische Mitteilung des VA an die DRV.
was man allerdings als SBV tun kann und soll, ist der Hinweis an alle schwerbehinderten Beschäftigten darauf, die Schwerbehinderteneigenschaft der DRV zumindest selbst (durch Zusendung einer Ausweiskopie) mitzuteilen.
Denn es gibt auch keine automatische Mitteilung des VA an die DRV.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang