Sehr geehrte Mitstreiter,
bei uns in der Behörde werden Personalrat und auch die Schwerbehindertenvertretung zunehmend mit Fragestellungen rund um den Datenschutz konfrontiert. Im Kern geht es meist darum, ob und wie die Datenschutzgrundverordnung Einfluss auch auf die Arbeit bzw. den Datenschutz der Schwerbehindertenvertretung nimmt.
Also z. B. kommt die Frage, ob und in welchen Fällen eine SBV eine rechtskonforme Einwilligungserklärung zur Verarbeitung von personenbezogen Daten benötigt oder ob wir bei der Erhebung dieser Daten einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen und ob dies der Datenschutzbeauftragte der Behörde sein kann und darf oder die Frage, ob wir bei Erhebung über die Widerrufsmöglichkeit solcher Einwilligungen informieren müssen etc.
Also ich bin jedenfalls derzeit noch sehr verunsichert zu diesem Thema und würde mich sehr freuen, wenn in Kürze auch vom BIH ganz offiziell das Thema angepackt wird. Oder haben wir schon etwas an die Hand bekommen und ich habe es übersehen?
Vielleicht haben ja auch die Schwerbehindertenvertretungen im Lande Erfahrungen gesammelt. Bin mal gespannt auf die Betiräge....
Aus Niedersachsen
Herzliche Grüße
Maiko
DSGVO/BDSG/Aufgaben nach SGB IX
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DSGVO, BDSG und SBV-Aufgaben
- »EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)«
In der Öffentlichkeit wird meist angenommen, mit dem Wirksamwerden der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25.05.2018 bestehe ein einheitliches Datenschutzrecht. Diese Annahme trifft nicht zu. Vgl. Übersicht von Düwell, jurisPR-ArbR 8/2019 Anm. 1, Abschnitt A, fürMaiko hat geschrieben:bei uns in der Behörde werden PR und auch die SBV zunehmend mit Fragestellungen rund um den Datenschutz konfrontiert.
• Bund/Betriebe (§ 26 BDSG)
• Landesrecht zB (§ 26 BbgDSG)
• Kirchenrecht
TIPP Seminare gibts u.a. bei einzelnen InÄ, etwa beim LVR-Inklusionsamt Köln und auch bei weiteren Bildungsträgern: SBV-Datenschutz in der täglichen Arbeit
NEU Zum Datenschutz lt. DSGVO vergl. ua die neue SBV-Broschüre, Kapitel 9.4 Seite 93 „Datenschutz und die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung“. Eine Kontrollbefugnis des betrieblichen Datenschutzbeauftragten besteht nicht (vergl. BAG, 11.11.1997, 1 ABR 21/97, zum GBR - dass GBR der "Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde" unterliegt; Beispiel: Bayern = BayLDA für Betriebsräte).
Fachforum 1: „Kontrollinstanzen des Datenschutzes im Betrieb und Betriebsratsbüro“, Berlin 07.11.2018 (Fragen Antworten aus der Beraterpraxis eines Rechtsanwalts für Betriebsräte mit 100 Folien)
NEU Siehe auch Britta Schwalm: Neue Regelungen für den Datenschutz in der betrieblichen Schwerbehindertenvertretung, 1. Auflage 2018 (28 Seiten)
https://d-nb.info/1161680780
NEU Zum BEM-Datenschutz: Böckler Handlungsleitfaden 2018 Seite 7/42 und 33, mit Verweisung auf Düwell / Brink, NZA 17/2017 – zur Umsetzung der DSGVO und zu dem Beschäftigtendatenschutz: "Viele Änderungen und wenig Neues." Dieses wird in aller Regel Thema eines jeden BEM-Seminars sein. Kennen Sie schon das neue BEM-Merkblatt 2018 Ihrer LfD aus Niedersachsen für ÖD? Hinze, BEM mit besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes, Dissertation von 2017.
NEU Maßgeblich für Datenverarbeitung grds § 26 BDSG (zuvor § 32 BDSG-alt), welcher mehrfach auf die DSGVO verweist. Folie 19 bis 21 zur Datenverarbeitung des BR
www.datenschutzzentrum.de
NEU DSK-Kurzpapier zur ersten Orientierung zum Beschäftigtendatenschutz
www.datenschutzzentrum.de
NEU Zehn größte Irrtümer zur DSGVO
www.datenschutzzentrum.de
Kontextlinks:
• Der neue Beschäftigtendatenschutz
(AiB EXTRA 2018, S. 35-40, BR/PR*)
• Brink: LfDI-Ratgeber Ba.-Wü. 2018
(Fallbeispiele mit Lösungen & Tipps)
• Kiesche/Wilke: Datenschutz im BR
(Arbeitsrecht im Betrieb, AiB 1/2017)
• Axel Janssen: Datenschutz im BR
(Folien zur DSGVO und BDSG 2018)
Und aktuelle Infos zum neuen BEM-Datenschutz nach DSGVO, BDSG bzw. Datenschutz der Länder finden Sie in den LWL-/LVR-Empfehlungen NRW 2018 - an etwa gut ein Dutzend Textstellen - teils in BEM-Formularen. TIPPMaiko hat geschrieben:Oder haben wir schon etwas bekommen und ich habs übersehen?
Viele Grüße
Albin Göbel
..............................
*) Der Gesetzgeber hat jedoch Fragen, welche sich bei der Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten durch die Interessenvertretung stellen, leider offengelassen und nicht geregelt (Köppen). Betrifft BR/PR wegen den Betriebs- und Dienstvereinbarungen weit mehr sowie Einsichtsrechte von Betriebsräten. Schulze, jurisPR-ArbR 3/2019 Anm. 1, sowie LAG Niedersachsen, 22.10.2018 - 12 TaBV 23/18 (rkr.)
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Re: DSGVO/BDSG/Aufgaben nach SGB IX
Guten Tag,
die Datenschutzgrundverordnung hat für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gar nicht so umwälzende Änderungen gebracht. Bereits bisher war das Einverständnis des Kollegen erforderlich, wollte die Vertrauensperson sensible Informationen wie z. B. die Art der vorliegenden Behinderung gegenüber dem Arbeitgeber bekanntgeben, um evtl. einen notwendigen Nachteilsausgleich zu begründen.
Jetzt ist eine solche Einwilligung schriftlich einzuholen und die Informationsrechte der betroffenen Person sind deutlich gestärkt. Dazu gehört auch das von Ihnen angesprochene Recht, eine gegebene Einwilligung zu widerrufen, was bedeutet, dass sie für die Zukunft nicht mehr gilt. Über die weiteren Rechte informiert überblicksartig ein BIH-Merkblatt (Anhang).
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat kein Kontrollrecht bezogen auf die Betriebsratsarbeit. Die Arbeit des Betriebsrates unterliegt deshalb der jeweiligen Datenschutz-Aufsicht bei den Länder-Datenschutzbeauftragten.
die Datenschutzgrundverordnung hat für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gar nicht so umwälzende Änderungen gebracht. Bereits bisher war das Einverständnis des Kollegen erforderlich, wollte die Vertrauensperson sensible Informationen wie z. B. die Art der vorliegenden Behinderung gegenüber dem Arbeitgeber bekanntgeben, um evtl. einen notwendigen Nachteilsausgleich zu begründen.
Jetzt ist eine solche Einwilligung schriftlich einzuholen und die Informationsrechte der betroffenen Person sind deutlich gestärkt. Dazu gehört auch das von Ihnen angesprochene Recht, eine gegebene Einwilligung zu widerrufen, was bedeutet, dass sie für die Zukunft nicht mehr gilt. Über die weiteren Rechte informiert überblicksartig ein BIH-Merkblatt (Anhang).
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat kein Kontrollrecht bezogen auf die Betriebsratsarbeit. Die Arbeit des Betriebsrates unterliegt deshalb der jeweiligen Datenschutz-Aufsicht bei den Länder-Datenschutzbeauftragten.
- Dateianhänge
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- Merkblatt fuer Schulungsteilnehmende BIH_ Datenschutz.pdf
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SBV-Datenschutz und DSGVO
NACHTRAG
zum Datenschutz für die SBV
NEU: Ein mehrseitiger Aufsatz "SBV und Datenschutz" mit Basiswissen für die SBV u.a. in Betrieben, Bundes- und Landesbehörden sowie kirchlichen Einrichtungen mit Neuerungen, Praxisbeispiele, Expertenrat und Rechtsprechung zum zersplitterten Beschäftigtendatenschutzrecht ist soeben erschienen, laienverständlich dargestellt von Prof. Düwell, in SuI 04/2019, Seite 3 bis 5.
NEU: Was die SBV beachten muss
Zeitschrift: ZB 03/2019, Seite 14/15
Hajo Köppen, AiB extra Aug. 2018,
„Datenschutz im Betriebsratsbüro“
Kontextlinks
• Synopse BDSG ⇔ DSGVO
• BfDI-Datenschutzforum TIPP
• BfDI-Themen angesagt TIPP
Viele Grüße
Albin Göbel
zum Datenschutz für die SBV
NEU: Ein mehrseitiger Aufsatz "SBV und Datenschutz" mit Basiswissen für die SBV u.a. in Betrieben, Bundes- und Landesbehörden sowie kirchlichen Einrichtungen mit Neuerungen, Praxisbeispiele, Expertenrat und Rechtsprechung zum zersplitterten Beschäftigtendatenschutzrecht ist soeben erschienen, laienverständlich dargestellt von Prof. Düwell, in SuI 04/2019, Seite 3 bis 5.
NEU: Was die SBV beachten muss
Zeitschrift: ZB 03/2019, Seite 14/15
Hajo Köppen, AiB extra Aug. 2018,
„Datenschutz im Betriebsratsbüro“
Kontextlinks
• Synopse BDSG ⇔ DSGVO
• BfDI-Datenschutzforum TIPP
• BfDI-Themen angesagt TIPP
Viele Grüße
Albin Göbel
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- Beiträge: 77
- Registriert: Dienstag 1. November 2016, 18:50
Re: DSGVO/BDSG/Aufgaben nach SGB IX
FAQ Datenschutz in der SBV
Vom Landesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW), vertreten durch Dr. Jan Wacke, wurden FAQ zum Datenschutz in der Schwerbehindertenvertretung aufgelegt, die online aufgerufen und als PDF heruntergeladen werden können.
Die insgesamt 17 FAQ des LfDI BW sind sehr wertvoll für die SBV-Arbeit, welche ohne Datenschutz nicht vorstellbar ist. Einzelne Antworten sind zugeschnitten auf Betriebe und nicht ohne Weiteres auf den öffentlichen Dienst übertragbar (z.B. "Digitale SBV-Versammlung").
Link zur LfDI-Website mit PM zu den FAQ
https://www.baden-wuerttemberg.datensch ... tretungen/
Direktlink zu den FAQ
https://www.baden-wuerttemberg.datensch ... ertretung/
Viele Grüße
Dr. Michael Karpf
Vom Landesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW), vertreten durch Dr. Jan Wacke, wurden FAQ zum Datenschutz in der Schwerbehindertenvertretung aufgelegt, die online aufgerufen und als PDF heruntergeladen werden können.
Die insgesamt 17 FAQ des LfDI BW sind sehr wertvoll für die SBV-Arbeit, welche ohne Datenschutz nicht vorstellbar ist. Einzelne Antworten sind zugeschnitten auf Betriebe und nicht ohne Weiteres auf den öffentlichen Dienst übertragbar (z.B. "Digitale SBV-Versammlung").
Link zur LfDI-Website mit PM zu den FAQ
https://www.baden-wuerttemberg.datensch ... tretungen/
Direktlink zu den FAQ
https://www.baden-wuerttemberg.datensch ... ertretung/
Viele Grüße
Dr. Michael Karpf
Zuletzt geändert von Michael Karpf am Sonntag 23. April 2023, 15:07, insgesamt 1-mal geändert.
Re: DSGVO/BDSG/Aufgaben nach SGB IX
Hallo Herr Dr. Karpf,
klasse, danke für das Einstellen der FAQs hier.
Viele Grüße
Christian Vedder
klasse, danke für das Einstellen der FAQs hier.
Viele Grüße
Christian Vedder
FAQ zum Datenschutz für die SBV
Ja - recht hilfreiche FAQ zum Datenschutz. Allerdings ist Pressemitteilung vom 11.04.2023 zu weitgehend – und muß unbedingt berichtigt werden, weil irreführend: Denn maßgeblich für „Vertretung“ ist § 151 Abs. 1 SGB IX zum Geltungsbereich für Teil 3 des SGB IX – daher „Schwerbehinderung“ ab GdB 50 bzw. Gleichstellung ab GdB 30. Gruß Jada WasiLfDI BaWü hat geschrieben:….. Die SBV ist die betriebliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen und Menschen, die von Behinderung bedroht sind.