Hallo,
wieviele Stellvertreter dürfen bei der Wahl zur SBV gewählt werden. Gibt es eine Höchstzahl?
LG Heike
Stellvertreter der SBV
Re: Stellvertreter der SBV
Es gibt keine Begrenzung.
Die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter beschließt beim förmlichen Wahlverfahren der Wahlvorstand und beim vereinfachten Wahlverfahren die Wahlversammlung.
Da bei einem Ausscheiden eines einzigen Stellvertreters (z.B. wenn die Vertrauensperson ausscheidet und er damit in dieses Amt nachrückt) eine Nachwahl des Stellvertreters eingeleitet werden muss, empfiehlt es sich schon aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch in kleineren Betrieben immer mindestens zwei Stellvertreter zu wählen.
Die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter beschließt beim förmlichen Wahlverfahren der Wahlvorstand und beim vereinfachten Wahlverfahren die Wahlversammlung.
Da bei einem Ausscheiden eines einzigen Stellvertreters (z.B. wenn die Vertrauensperson ausscheidet und er damit in dieses Amt nachrückt) eine Nachwahl des Stellvertreters eingeleitet werden muss, empfiehlt es sich schon aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch in kleineren Betrieben immer mindestens zwei Stellvertreter zu wählen.
-
- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55