Hallo zusammen,
der Arbeitgeber informiert nur den Betriebsrat in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen, nicht aber unmittelbar die SBV. Er meint, dass es keinen Bedarf gebe, die SBV direkt zu informieren. Die SBV habe ja ein Teilnahmerecht an den Sitzungen des Betriebsrats und erfahre dort alles.
Muss der Arbeitgeber die SBV unmittelbar informieren oder darf er die SBV einfach auf den Betriebsrat verweisen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Unmittelbare Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung?
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Unmittelbare Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung?
Hallo Frau Rosenberg,annette.rosenberg hat geschrieben: Darf der Arbeitgeber die SBV einfach auf den Betriebsrat verweisen?
das ist rechtlich nicht ausreichend! Der Arbeitgeber hat die SBV vielmehr unaufgefordert, unverzüglich und umfassend auf direktem Wege in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen zu informieren und nicht nur mittelbar über den Personalrat. Das wäre Verstoß gegen das SBV-Inforecht gemäß § 95 Absatz 2 SGB IX. Die SBV ist nicht Teil des Betriebsrats/Personalrats, sondern eigenständiges Organ des Betriebs oder der Behörde laut ständ. BAG-Rspr.
"Eine mittelbare Unterrichtung über den PR/BR genügt nicht (BAG, Urteil vom 15.05.2005 – 9 AZR 635/03 = br 2005, 168)... Es genügt nicht, wenn Arbeitgeber nur den PR/BR unterrichtet und diesen die Weitervermittlung an die SBV überlässt (dbb, "Informationen zur SBV-Arbeit" Seite 2/4).BAG hat geschrieben:Da die SBV ein eigenständiges Organ der Dienststelle ist, kann mit der Informationserteilung an den Personalrat die dem Arbeitgeber obliegende Unterrichtung nicht erfüllt werden. Der Personalrat ist nicht zuständig für den Empfang von Mitteilungen, die an die SBV zu richten sind.
Viele Grüße
Albin Göbel