Stellvertreter SBV-Vorstellungsgespräch

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duke112

Stellvertreter SBV-Vorstellungsgespräch

Beitrag von duke112 »

Hallo,

mein Kollege wurde dieses Jahr als Stellvertreter SBV gewählt (öffentlicher Dienst).
Darf mein Kollege falls ich zeitlich nicht als Vertrauensperson zu den Vorstellungsgesprächen teilnehmen kann dort das Amt als Stellvertreter daran teilnehmen ?

Mein neuer Kollege hat noch keinen Lehrgang oder sonstiges besucht.
Im Netz bin ich leider nicht fündig geworden ob ein Stellvertreter Kraft Amtes ist ohne Lehrgang oder sonstiges.
SchmeixFliege

Re: Stellvertreter SBV-Vorstellungsgespräch

Beitrag von SchmeixFliege »

Bei einer Verhinderung der Vertrauensperson kann die gewählte Stellvertretung sie vertreten.

§ 177 Absatz 1 Satz 1 SGB IX
"In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt."
Möglicherweise sollte nicht nur der Stellvertreter entsprechende Schulungen besuchen. ;)

Geeignete Lektüre wäre z.B. in Bayern hier oder auch bei der BIH selbst zu finden.
Heidi Stuffer
Beiträge: 123
Registriert: Dienstag 5. September 2017, 12:26

Re: Stellvertreter SBV-Vorstellungsgespräch

Beitrag von Heidi Stuffer »

"Darf mein Kollege falls ich zeitlich nicht an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen kann dort das Amt als Stellvertreter daran teilnehmen?"

Hallo,

in solchen Konstellationen fällt ihm kraft Gesetzes die Verhinderungsvertretung "automatisch" zu. Er hat dann quasi für diesen Zeitraum den Status einer VP, solange diese verhindert ist nach § 179 Abs. 3 Satz 2 SGB IX. Er darf und kann dann nicht nur vertreten, sondern er hat vielmehr die Vertretung zu übernehmen, sofern zum Beispiel Terminkollisionen! "Schnupperkurs" sowie Seminare findet man in der BIH-Akademie.
www.integrationsaemter.de/akademie

Beste Grüße
Heidi Stuffer
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