Hallo,
ich weiss gar nicht ob ich mit meiner Fragestellung hier richtig bin.
Ich bin 37 Jahre alt und habe einen Schwerbehindertenausweis mit 70%.
Ich war in meiner letzten Firma 3 Jahre beschäftigt bevor ich plötzlich schwer erkrankte. Die Rentenversicherung gab mir eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit, welche immer wieder verlängert wurde. Mein Arbeitsvertrag ruhte in diesem Zeitraum (6 Jahre).
Jetzt hat man mir eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente zugeteilt, mit dem Hinweis, dass auch diese in regelmässigen Abständen überprüft werden Kann.
Jetzt hat mein Arbeitgeber mir einen Aufhebungsvertrag zugeschickt welchen ich nicht so ohne weiteres unterschreiben möchte weil ich nicht weiss ob mir eventuelle Zahlungen zustehen (Urlaubsentgeld oder sogar eine kleine Abfindung)
Muss das Integrationsamt in meiner jetzigen Situation einer Kündigung auch erst zustimmen und habe ich da überhaupt eine Chance auf finanzielle Zuwendungen)? Ich könnte ja theoretisch in 2 Jahren wieder gesunden und evtl. den Job stundenweise ausüben.
Vielen Dank für ein kurzes Feedback.
Volle Erwerbsminderungsrente unbefristet / Aufhebungsvertrag
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Volle Erwerbsminderungsrente unbefristet / Aufhebungsvertrag
Guten Tag,Aufhebungsvertrag, welchen ich nicht ohne weiteres unterschreiben möchte...
es gibt bei Gewährung von Erwerbsminderungsrenten Fälle, in denen die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung des Arbeitgebers erfolgt, weil dies etwa tarifvertraglich für diese Fallgestaltungen geregelt ist. Entsprechende Regelungen finden sich insbesondere in Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst, vereinzelt auch in der privaten Wirtschaft.
Beim sog. erweiterten Beendigungsschutz des § 92 SGB IX ist zu berücksichtigen dass dieser beschränkt ist auf die dort gesetzlich genannten Fälle; das heißt, die Zustimmung des Integrationsamts ist nicht erforderlich, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung wegen der Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer oder Erwerbsunfähigkeit auf Dauer endet.
www.integrationsaemter.de/fachlexikon
Da der Arbeitgeber Ihnen aber einen Aufhebungsvertrag anbietet, kann möglicherweise davon ausgegangen werden, dass es in Ihrem Falle eine tarifrechtliche Regelung der automatischen Beendigung nicht gibt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, sofern Sie keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, trotz Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente auf Dauer nur durch Kündigung mit Zustimmung des Integrationsamts beenden. Allerdings können Sie aufgrund der Feststellungen des Rentenversicherungsträgers als Voraussetzung für dies Rentengewährung ja auf Dauer die geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen, so dass das Integrationsamt die Zustimmung kaum verweigern kann.Weitere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen gern Ihr örtlich zuständiges Integrationsamt unter
www.integrationsaemter.de/kontakt
Hinweise:
Auch bei einem Aufhebungsvertrag hat der Arbeitgeber die SBV grundsätzlich vorher zu beteiligen. Wir raten Ihnen daher, sofern es in Ihrem Betrieb eine örtliche Schwerbehindertenvertretung oder in Ihrem Unternehmen eine SBV-Stufenvertretung geben sollte, mit dieser Kontakt aufzunehmen und die tarifrechtliche Situation zu erfragen sowie die Chancen für eine Wiedereinstellungszusage Ihres Betriebes für den Fall einer Besserung Ihres Gesundheitszustandes zu erörtern. Auskünfte hierzu kann ggf. auch der örtliche Betriebsrat geben. Nehmen Sie auch sofort Kontakt auf mit Ihrer Arbeitsagentur.
www.integrationsaemter.de/aufhebungsvertrag
Zu Fragen des allgemeinen Arbeitsrechts (Urlaubsansprüche etc.) können wir leider keine Auskünfte geben, hierzu müssten Sie ggf. fachanwaltschaftliche bzw. gewerkschaftliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen.Ich weiss nicht, ob mir eventuelle Zahlungen zustehen (Urlaubsentgelt...)
Viele Grüße
Albin Göbel