Hilfe bei einem Fall SBV

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higglty82

Hilfe bei einem Fall SBV

Beitrag von higglty82 »

Liebe Kollegen,
ich bin ganz neu im als Vertreter der SBV. Ein Seminar wird noch folgen. Meine Vertretung hat eine erste Anfrage erhalten und nun brauche ich zum Lernen noch etwas Unterstützung.

Ich bin für den Bereich Kindertagesstätten zuständig. Hier rief uns eine Leitung einer Einrichtung an. Es ging um eine ältere Kollegin mit einer Schwerbehinderung.
Diese hat nun schon mehrmals eine Krebstherapie beendet und möchte nach ihrem Urlaub wieder arbeiten kommen.
Eine Wiedereingliederung hat sie abgelehnt.
Laut der Leitung ist sie aber noch nicht fähig, die 22 Std in der Woche zu arbeiten.
Nun meine Fragen, Gedanken:

Mein Vertertung hatte überlegt, die Dame dazu zu beraten, eine Erwerbsminderungsrente zu Beantragen. In diesem Fall würde auch die Betriebsrente fällig. Sie sagte wir sollten doch um Kontaktdaten der Dame bitten und mir ihr darüber sprechen.
Ich bin mir da unsicher.

Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Viele Grüße!
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: Hilfe bei einem Fall SBV

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

zuerst einmal solltest Du der "Leitung" klar machen, daß ihre persönliche Laienmeinung zur individuellen Leistungsfähigkeit der ANin grundsätzlich schnurzegal ist.
Hat ein AN begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit eines AN, dann muß der AG diese Zweifel durch Fachmenschen - zB Betriebsärzte - überprüfen lassen.
Tut der AG das nicht und lehnt die Arbeitsleistung der ANin einfach so ab, dann befindet sich der AG idR im sog. "Annahmeverzug" gem. § 615 BGB und die Vergütung wird auch ohne Arbeitsleistung fällig.

Bevor die SBV sich hier auf irgendwas festlegt, solltet Ihr erst einmal das Gespräch mit der betroffenen ANin suchen, um herauszufinden, was sie selbst will und dann ggfs. eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Dieses gemeinsame Erarbeiten ist immer wichtig, denn eine SBV ist kein "Vormund" und sollte die Eigenverantwortlichkeit schwerbehinderter Menschen schützen und fördern.

Und wenn der AG Probleme sieht, egal ob medizinischer oder sonstiger Art, sollte die SBV ihn auffordern, seinen Pflichten aus § 167 Abs. 1 SGB IX nachzukommen und in einem Präventionsverfahren - ggfs. mit dem Integrationsamt - die Probleme zu lösen.
&Tschüß
Wolfgang
eeditha

Re: Hilfe bei einem Fall SBV

Beitrag von eeditha »

...."denn eine SBV ist kein "Vormund" und sollte die Eigenverantwortlichkeit schwerbehinderter Menschen schützen und fördern." Danke albarracin für diese Aussage! Das ergibt sich schon aus § 1 SGB IX Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Auch ich würde grundsätzlich immer zuerst das Gespräch mit dem betroffenen AN suchen und die Aufgabe der auch beratenden Funktion der SBV sehr ernst nehmen. Dazu wäre zu überlegen, ob dem AN nicht geraten werden sollte, dass BEM-Verfahren doch noch nachträglich anzunehmen. Zum einen weil eine mögliche krankheitsbedingte Kündigung deutlich erschwert wird, wenn das BEM-Verfahren angenommen wurde und zum anderen durch die Beteiligung des Betriebsarztes und der SBV dem AN nach Absprache mit diesem mit geeigneten Maßnahmen tatsächlich geholfen werden kann, wenn das BEM-Verfahren sachgerecht durchgeführt wird. Integrationsämter und Rehabilitationsträger helfen hier auch. Viele lehnen das BEM-Verfahren mangels ausreichender Informationsgrundlage lediglich aus Angst gegenüber dem AG ab. Die SBV als Vertrauensperson kann hier unterstützende Arbeit leisten, damit der AN auf der Grundlage von ausreichender Aufklärung tatsächlich selbst bestimmt und angstfrei entscheiden kann.
higglty82

Re: Hilfe bei einem Fall SBV

Beitrag von higglty82 »

Danke für Eure Antworten.
Mein Vertreter hatte mir die Daten weitergegeben und kurz berichtet. Dabei fehlte aber die Information, dass die Chefin im Auftrag für die Dame angerufen hat.
Ich hatte am nächsten Tag dort angerufen und mehr Informationen zu sammeln. Die AN hatte den AG gebeten sie zu kündigen, da sie sich als Belastung erlebt. Daraufhin haben sie überlegt uns zu kontaktieren.
Habe dann auch mit der AN gesprochen und sie lässt sich nun über die Rentenversicherung beraten um zu schauen, ob eine Teilerwerbsminderungsrente möglich ist.
Der AG hat natürlich sofort gesagt, dass eine Kündigung gar nicht in Frage kommt. Sondern nach anderen Lösungen gesucht wird.
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