KSBV Stellvertreter wird VP - Neuwahl von Stellvertretern wenn es dann keinen mehr gibt?

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Anonymous

KSBV Stellvertreter wird VP - Neuwahl von Stellvertretern wenn es dann keinen mehr gibt?

Beitrag von Anonymous »

Hallo,

bei uns wird im Herbst die Situation eintreten, bei der die Vertrauensperson (VP) in der KSBV in Ruhestand geht.
Damit rückt der 1. Stellvertreter in der KSBV nach und wird VP. Soweit so gut.
Da es nur einen Stellvertreter in der KSBV gibt, würde die nachrückende VP ohne Stellvertreter dastehen.

Nun die Frage: Greift hier § 17 SchwbWVO wonach die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einen Wahlvorstand bestellt, der ebenfalls unverzüglich die Wahl eines oder mehrerer Vertreter für den Rest der Amtszeit der Konzern-Schwerbehindertenvertretung einzuleiten hat (bzw. im ereinfachten Verfahren zu einer Nachwahl einlädt)?

Falls ja
- in welchem Verfahren (vermutlich vereinfachtes Wahlverfahren) und
- mit welchen Fristen und
- sind Aushänge in den Betrieben notwendig?
- Wer darf sich bewerben bzw. darf nur vorgeschlagen werden, falls ja, von wem?

Zudem bei obiger Problematik, kann die Wahleinladung oder Bestellung eines Wahlvorstandes erst geschehen, nachdem die nachrückende VP ins Amt gekommen ist, d.h. also frühestens zum Tag der Amtübernahme + x ? Oder kann die scheidende VP noch z.B. spätestens die 3 Wochen vor Eintritt in den Ruhestand die Nachwahl organisieren und einladen, sodass zum Zeitpunkt der Amtsübernahme auch gleichzeitig eine Nachwahl neuer Stellvertreter stattfinden könnte?

herzlichen Dank für Ihre Antworten!
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

KSBV Stellvertreter wird VP - Nachwahl von Stellvertretern wenn es dann keinen mehr gibt

Beitrag von albin.göbel »

Hallo, wie viele aktiv Wahlberechtigte gibts denn derzeit für die anstehende Nachwahl der KSBV-Stellvertretung? Genau 2 ak­tiv Wahlberechtigte (§ 22 Abs. 2 SchwbVWO) oder drei bis vier aktiv Wahlberechtigte oder mindestens fünf Wahlberechtigte (§ 22 Abs. 1 SchwbVWO)?
Kann scheidende VP vor Eintritt in Ruhestand zur Nachwahl einladen?
Ja, die scheidende Konzern-VP kann die Stellvertreterwahl m.E. initiieren durch Bestellung eines Wahlvorstands. Gewählt werden darf aber frühestens erst nach dem Eintritt der Konzern-Vertrauensperson in den Ruhestand, also erst nach Ablauf ihrer Amtszeit, so dass sichergestellt ist, dass sie nicht mehr mitwählen und nicht das Ergebnis der Wahl beeinflussen kann.

Eine Nachwahl der KSBV-Stellvertretung kann m.E. nur förmlich als Briefwahl mit Wahlvorstand stattfinden ab mindestens drei Wahlberechtigte. Wahlversammlung ist ausgeschlossen bei Nachwahl einer überörtl. Schwerbehindertenvertretung.

Viele Grüße
Albin Göbel
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