Hallo,
§ 15 der SchwbVWO sieht vor, das AG und BR über die Wahlergebnisse zu unterrichten sind. Wie sieht es mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung aus, die ja unmittelbar im Anschluss die Neuwahl derselben einleiten muss?
Woher und auf welcher Rechtsgrundlage kann sie die Informationen erhalten?
Danke!
Wahlbekanntmachung
Re: Wahlbekanntmachung
Hallo Downunder,
im Gesetz findet sich keine unmittelbare Erwähnung zum Sachverhalt. Es ist vielmehr in Analogie anzuwenden, dass auch die Stufenvertretung vom Arbeitgeber zu informieren ist. Wir haben das in unserem Vordruck auf Seite 129 der Wahlbroschüre auch als Option so aufgenommen.
Im übrigen wird ja das Wahlergebnis per Aushang,...... publik gemacht und davon erhält die Stufenvertretung ja ebenfalls Kenntnis.
Viele Grüße
Christian Vedder
im Gesetz findet sich keine unmittelbare Erwähnung zum Sachverhalt. Es ist vielmehr in Analogie anzuwenden, dass auch die Stufenvertretung vom Arbeitgeber zu informieren ist. Wir haben das in unserem Vordruck auf Seite 129 der Wahlbroschüre auch als Option so aufgenommen.
Im übrigen wird ja das Wahlergebnis per Aushang,...... publik gemacht und davon erhält die Stufenvertretung ja ebenfalls Kenntnis.
Viele Grüße
Christian Vedder