In einem BEM -Gespräch wurden neue Vereinbarungen bezüglich der Arbeitsleistung schriftlich vereinbart .
Am nächsten Tag wurden die Vereinbarungen vom Chef per Mail zurückgenommen und er teilte eine andere Vorgehensweise mit . Diese Mail hat er auch an Mitarbeiter verschickt die nicht an dem BEM-Verfahren beteiligt sind , aber Arbeitskollegen der BEM -Kollegin sind. Wir haben einen BEM-Beauftragten der daraufhin ein Gespräch mit der Personalleitung geführt hat das dies nicht so gehe und das war es . Gibt es noch andere Möglichkeiten so eine Vorgehensweise klar zu unterbinden ? Es wird vor jedem BEM-Gespräch darauf hingewiesen das dies Gespräche absolut vertraulich sind .
BEM -Verfahren Schweigepflicht nicht eingehalten
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Re: BEM -Verfahren Schweigepflicht nicht eingehalten
Hallo,
falls BetrVG gilt, wäre noch eine (einigungsstellenfähige) Beschwerde der betroffenen AN nach § 85 BetrVG beim BR hilfreich.
falls BetrVG gilt, wäre noch eine (einigungsstellenfähige) Beschwerde der betroffenen AN nach § 85 BetrVG beim BR hilfreich.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang