Ein MA seit 15 Jahren im Betrieb , hat sich die Jahre über von einer befristeten Stelle in den nächste befristete Stelle
gerettet.
Er befindet sich jetzt im BEM-Verfahren und durch den Betriebsarzt wurde festgestellt dass der MA nur noch im Büro einsetzbar ist.
Es besteht ein GdB von 40, Gleichstellung läuft.
Der Ma hat sich auf eine unbefristete ausgeschriebene Stelle in unserem Betrieb beworben, es gab keine anderen qualifizierten Bewerber.
Er ist fachlich geeignet, die Ausbildung liegt einige Jahre zurück.Eine Wiedereingliederung findet statt.
Es wurde eine Zusatzvereinbarung für 6 Monate vereinbart , also quasi eine Probezeit .
Ist die erneute- Probezeit- rechtens ?
Ich danke vorab recht herzlich!!
Probezeit bei unbefristeter Stelle im BEM
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Probezeit bei unbefristeter Stelle im BEM
Guten Tag,
es kommt darauf an, was konkret vereinbart wurde.
Wurde der Kollege mittlerweile entfristet ?
Wurde tatsächlich eine echte Probezeit vereinbart iSd § 622 Abs. 3 BGB
oder
wurde vielmehr ein Probeeinsatz am neuen Arbeitsplatz im Sinne einer (erst mal) befristeten Versetzung vereinbart, bei dem der alte Arbeitsvertrag als Rückfallebene weiter Bestand hat ?
Ersteres dürfte unter vielen denkbaren Konstellationen rechtsunwirksam sein. Letzteres ist ein zulässiges Mittel zur Eignungsüberprüfung sein und wird zB bei uns sehr häufig und mit großem Erfolg angewendet, wenn es darum geht, Vorbehalte bei (künftigen) Führungskräften auszuräumen.
es kommt darauf an, was konkret vereinbart wurde.
Wurde der Kollege mittlerweile entfristet ?
Wurde tatsächlich eine echte Probezeit vereinbart iSd § 622 Abs. 3 BGB
oder
wurde vielmehr ein Probeeinsatz am neuen Arbeitsplatz im Sinne einer (erst mal) befristeten Versetzung vereinbart, bei dem der alte Arbeitsvertrag als Rückfallebene weiter Bestand hat ?
Ersteres dürfte unter vielen denkbaren Konstellationen rechtsunwirksam sein. Letzteres ist ein zulässiges Mittel zur Eignungsüberprüfung sein und wird zB bei uns sehr häufig und mit großem Erfolg angewendet, wenn es darum geht, Vorbehalte bei (künftigen) Führungskräften auszuräumen.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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AW: Probezeit bei unbefristeter Stelle im BEM
Hallo, hier sollten Sie einen Rat bei einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen. Vgl. auch Diskussion aus 2016, allerdings in einer etwas anderen Konstellation – mit "vermeintlicher" Probezeit ...fazit hat geschrieben:Ein MA seit 15 Jahren im Betrieb. Es besteht ein GdB von 40, Gleichstellung läuft. Es wurde Zusatzvereinbarung für 6 Monate vereinbart, also quasi Probezeit. Ist die erneute Probezeit rechtens?
Viele Grüße
Albin Göbel