Unser AG möchte unsere 3 Betriebe zu Zwecke der Wahl einer SBV zusammenlegen:
(Standorte: Münster 8 sbM, Mainz 3 sbM, Ulm 2 sbM). Alle Standorte verfügen über einen eigenen Betriebsrat !
Neben der Problematik der räumlichen Entfernung, welche ich schon als Ausschlußkriterium sehe, ist da ein zusätzliches Problem in der Frage des vom Betriebsrates abweichenden Wahlbezirkes.
Meiner Meinung nach kann nur in Münster gewählt werden. Die dortige SBV wäre dann auch G-SBV.
Danke!
Zusammenlegung von Betrieben
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Zusammenfassung von Betrieben?
Hallo, hier liegen Sie im Ergebnis völlig richtig. Also keine Zusammenfassung der Betriebe in NRW, RP, BW für SBV-Wahl. Dass jeder der drei Betriebe einen örtlichen BR hat wäre aber kein wahlrechtliches Problem, sondern vielmehr geradezu typisch für Zusammenfassung nach § 177 Absatz 1 Satz 4 SGB IX für die Wahl. Würde aber dennoch zusammengefasst werden, wäre die Wahl anfechtbar. Das ganze Konstrukt wäre in sich offensichtlich widersprüchlich, da jeweils weit über 200 bzw. 400 km, und nach Zusammenfassung förmlich statt vereinfacht gewählt werden müsste, da keine Betriebe in der Nähe.thorsten.graff hat geschrieben:Standorte: Münster 8 sbM, Mainz 3 sbM, Ulm 2 sbM
Auch richtig laut § 180 Abs. 1 Satz 2 SGB IX: Der örtlichen SBV würde die Aufgabe einer GSBV zufallen, sofern es GBR gibt.thorsten.graff hat geschrieben:Die dortige SBV wäre dann auch G-SBV.
Viele Grüße
Albin Göbel