Liste der Schwerbehinderten

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arcus
Beiträge: 78
Registriert: Freitag 7. November 2014, 15:26

Liste der Schwerbehinderten

Beitrag von arcus »

Alle Beschäftigten, die ein berechtigtes Interesse haben dürfen Einblick in die Wählerliste nehmen
Dazu gehören auch die Schwerbehinderten selbst.
Jetzt gibts bei uns eine große Anzahl schwerbehinderter Aussendienstmitarbeiter, die übers ganze LAND verstreut sind, aber organisatorisch dem Hauptsitz des Unternehmens zugeordnet sind.
Wie ist zu verfahren, wenn ein Mitarbeiter in Hamburg die Liste einsehen will, aber die Zentrale am Bodense liegt?
CVedder
Beiträge: 344
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

Re: Liste der Schwerbehinderten

Beitrag von CVedder »

Hallo arcus,

in der Tat ein praktischen Problem. Der Außendienstler kann natürlich am Bodensee anrufen und um Auskunft ersuchen, ob er auf der Liste steht. Dazu muss er sich aber legitimieren können, dass er es tatsächlich ist. Da empfiehlt sich Videotelefonie oder man hat Glück und der andere Gesprächsteilnehmer erkennt meine Stimme.

Alternativ käme auch das Vorhalten der Liste irgendwo im schönen Norden, bei einem Wahlhelfer in Betracht. Dadurch verkürzen sich die Wege.


Viele Grüße
Christian Vedder
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