Hallo,
ich habe verstanden, dass ein nicht schwerbehinderter Kollege auch die Wahlleitung im vereinfachten Verfahren übernehmen kann. Wann muss ich die schwerbehinderten Kollegen fragen, ob der nicht schwerbehinderte zur Versammlung kommen darf bzw. darf der nicht schwerbehinderte erst nach Abstimmung den Raum betreten?
Danke für Rückmeldungen
Wahlleiter nicht schwerbehindert
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Wahlleiter nicht schwerbehindert
Wahlberechtigte können das beschließen, etwa zu dem Zweck, dass sie ihn vor der Wahl zur Wahlleitung sehen wollen bzw. Informations- oder Fragebedarf besteht zu seiner Person. Wer will schon gerne jemand unbesehen und nur auf reine Empfehlung eine Person wählen, von der er kaum etwas weiß? Womöglich wird auch gewünscht, dass er sich kurz vorstellt. Ist mE aber weniger Frage zur Teilnahme an der Wahlversammlung. Denn die startet eigentlich erst mit Wahl einer Wahlleitung. Siehe hiezu ähnliche Diskussion.frb hat geschrieben:Wann muss ich die sb Kollegen fragen, ob der nicht sb zur Versammlung kommen darf?
Viele Grüße
Albin Göbel