Zunächst vielen Dank für die Antworten vom 15.10.18 (Neueinstellungen)
Wichtig wäre mir noch eine Antwort zu den Fristen, die von der SBV zu beachten sind?
1.Also: wird ein Einstellungsgespräch zusammen mit der GF geführt stellt sich der SBV die Frage, innerhalb welcher Frist er eine Stellungnahme der GF zukommen lässt. Die GF will natürlich Verzögerungen durch SBV vermeiden.
2.Wenn ein schwerbehinderter Mitarbeiter aufgabenbezogen versetzt werden soll und die GF die SBV umfänglich informiert hat: Welche Fristen gelten dann?
Vielen Dank für eure Antworten
Rainer
Fristen für Stellungnahmen
-
- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Fristen für Stellungnahmen
Hallo,
es gibt hierzu keine festgelegten Fristen. Die Reaktion der SBV muß ohne "schuldhaftes Zögern" erfolgen, wobei der SBV durchaus zugemutet werden kann, auf andere vom AG einzuhaltende Fristen Rücksicht zu nehmen.
In den von Dir geschilderten Sachverhalten sollte eine Stellungnahme innerhalb von 2-3 Werktagen für die SBV zumutbar sein.
es gibt hierzu keine festgelegten Fristen. Die Reaktion der SBV muß ohne "schuldhaftes Zögern" erfolgen, wobei der SBV durchaus zugemutet werden kann, auf andere vom AG einzuhaltende Fristen Rücksicht zu nehmen.
In den von Dir geschilderten Sachverhalten sollte eine Stellungnahme innerhalb von 2-3 Werktagen für die SBV zumutbar sein.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang